Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V. unterstützen Forderung nach Reform des Morbi-RSA

Faire Wettbewerbsbedingungen in der GKV schaffen

Erster Schritt: Wegfall von Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner!

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der BKK Dachverband e. V. unterstützen die am heutigen Tag von der RSA-Allianz gestellte Forderung nach einer Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs – kurz: Morbi-RSA. „Der heutige Morbi-RSA schafft es nicht, für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Die Verteilungswirkungen des Morbi-RSA führen zu einer Ungleichbehandlung der Kassenarten. Benachteiligt sind insbesondere die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und die Innungskrankenkassen. Wir müssen daher die Zuweisungskriterien im Morbi-RSA weiterentwickeln“, fordert Elsner.

„Kurzfristig sollten daher die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen“, betont Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V. Das heute vorgestellte IGES-Gutachten belege eindeutig, dass es einer Berücksichtigung von gesonderten Zuschlägen für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr bedarf, da der Finanzbedarf von EMG-Rentnern heute bereits im Morbi-RSA abgebildet wird.“

Krankenkassen mit vielen EMG-Rentnern hätten derzeit einen finanziellen Vorteil, denn für einen EMG-Rentner zum Beispiel mit der Diagnose Depression erhalte eine Kasse heute mehr Zuweisungen als ein normaler Versicherter mit haargenau der gleichen Diagnose.

Die Streichung der EMG-Zuschläge sei sachgerecht und ohne viel bürokratischen Aufwand umsetzbar, erklären Elsner und Knieps. Die Politik sollte noch in dieser Legislaturperiode ein politisches Signal setzen, um die Fehlentwicklungen im Morbi-RSA zumindest teilweise zu beseitigen. Nach der Bundestagswahl 2017 müssten dann weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden.

Hintergrund:
EMG-Zuschläge
sollten in der Zeit vor Einführung der Morbiditätsausrichtung des RSA die krankheitsbedingt höhere Ausgabenbelastung durch Erwerbsminderungsrentner kompensieren. Sie wurden als eine Art „indirekter Morbiditätsindikator“ genutzt und sind mit Einführung des Morbi-RSA im Jahr 2009 grundsätzlich hinfällig geworden. Die krankheitsbedingte Ausgabenbelastung wird heute über die Morbidität erfasst. Trotzdem findet sich im heutigen Morbi-RSA über die Bewertung der Erkrankungen hinaus nach wie vor das Zuweisungs-Konstrukt für Erwerbsminderungsrentner. Dies führt zu einer Mehrfachberücksichtigung dieses Merkmals und damit zu einer ungerechtfertigten Mehrfachzuweisung für den gleichen Sachverhalt für diese Personengruppe.

Im RSA-Jahresausgleich 2014 verzeichneten die AOKn eine Überdeckung von +888 Millionen Euro, die Ersatzkassen hingegen eine Unterdeckung von -433 Millionen Euro, die BKKn von -335 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen von -155 Millionen Euro. Diese Zahlen belegen die Verzerrung des Wettbewerbes zwischen den Krankenkassen. Wie sich die unterschiedlichen Deckungsgrade entwickelt haben, zeigt auch folgende Grafik:

Deckungsgrad nach den Morbi-RSA-Kriterien

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