Gemeinsame Pressemitteilung

Kodierrichtlinien einführen und Morbi-RSA reformieren

Vertreter von Betriebs-, Ersatz -, Innungskrankenkassen und der KNAPPSCHAFT zeigen sich angesichts der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) irritiert. Die Forderung des Bundesrates, die Kodierung der ambulanten Diagnosen gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA, nach einheitlichen Kriterien erfolgen zu lassen, wurde von der Bundesregierung als „Überregulierung“ abgelehnt.

Nach Auffassung des BKK Dachverbandes, des IKK e.V., des vdek und der KNAPPSCHAFT sollte zwischenzeitlich von niemandem mehr bezweifelt werden, dass Kodierrichtlinien und deren verpflichtende Anwendung auch im ambulanten Bereich als kurzfristige Maßnahme dringend benötigt werden. Darüber hinaus muss der Morbi-RSA aber auch grundsätzlich reformiert werden.

Der Bundesrat hatte zudem auch explizit darauf verwiesen, dass die Wiedereinführung von Kodierrichtlinien keine Überregulierung bedeute, sondern vielmehr „eine unerlässliche Maßnahme zur Gewährleistung von Versorgungsqualität“ sei. Im stationären Bereich seien sie ohnehin „Alltag“. Kodierrichtlinien verringern Manipulationsmöglichkeiten und liefern qualifizierte Datengrundlagen für die Versorgungsforschung. Sie erleichtern die Messung von Qualität und helfen bei der Etablierung und Implementierung sektorenübergreifender Qualitätssicherungsinstrumente. Eine weitere Verzögerung der notwendigen Korrekturen ist auch ein Hindernis für die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung.

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