Ersatzkassen verabschieden gemeinsames Forderungspaket zum Morbi-RSA

Die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK - Hanseatische Krankenkasse) haben sich auf ein gemeinsames Forderungspaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA verständigt. Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hob der Verbandsvorsitzende Christian Zahn hervor: „Die strukturellen Benachteiligungen der Ersatzkassen im Morbi-RSA müssen ein Ende haben. Um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen zu erreichen, muss der Morbi-RSA weiterentwickelt werden. Die Ersatzkassen haben deshalb gemeinsame Reformvorschläge entwickelt und sich auf eine gemeinsame RSA-Politik verständigt.“

Gegenstand des gemeinsamen Maßnahmen- und Forderungspaketes zur Reform des Morbi-RSA sind Neuregelungen zur:

  • Krankheitsauswahl
  • Einführung einer Regionalkomponente, um regionale Kostenunterschiede zu berücksichtigen
  • gesonderten Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern
  • Anrechnung der Verwaltungskosten der DMPs
  • Einführung eines Hochrisikopools
  • sowie zu den vorwiegend im Ausland lebenden Versicherten.

Mit dem Maßnahmenpaket würden Ungleichgewichte unter den Krankenkassen abgebaut und mehr Gerechtigkeit in der Finanzausstattung erreicht werden. Von der Politik forderte Zahn, die Reform des Morbi-RSA nicht auf die lange Bank zu schieben. „Die Benachteiligungen der Ersatzkassen und deren Versicherten können von der Politik nicht länger ignoriert werden.“

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz geht in die falsche Richtung

Zahn sprach sich zudem gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die Selbstverwaltung durch einen Ausbau der Kompetenzen der Aufsicht und durch eine Verschärfung der Aufsichtsrechte weiter zu schwächen. Vor den ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Ersatzkassen sagte er: „Wir brauchen ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das hält, was es verspricht, nämlich die Entscheidungsrechte und Kompetenzen der Selbstverwaltung auszubauen, statt zu beschränken.“ Dazu gehören insbesondere die Wiedereinführung der vollständigen Beitragssatzautonomie durch die gesetzlichen Krankenkassen und das klare Bekenntnis, dass nicht der Staat und nicht der Markt, sondern die gemeinsame Selbstverwaltung die hochwertige Versorgung der Menschen organisiert. „Es entspricht dem Wesen der Selbstverwaltung, Gesetze auszulegen und im Sinne der Patienten anzuwenden“, so Zahn.

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