Internationaler Frauentag:

Bei der Selbstverwaltung der Ersatzkassen vertreten Frauen die Interessen von Frauen

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hat zum internationalen Frauentag am 8. März die Bedeutung der Frauen für die soziale Selbstverwaltung hervorgehoben. „Wo Frauen als gewählte Selbstverwalterinnen mitbestimmen und mitgestalten, profitieren alle Versicherten“, sagte Elsner. Im Sozialwahljahr 2017 haben wieder rund 21 Millionen Mitglieder der BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse die Gelegenheit, die Selbstverwaltung ihrer Ersatzkasse zu wählen. Rund 60 Prozent dieser Wahlberechtigten sind Frauen.

33 Prozent Frauen in Verwaltungsräten der Ersatzkassen

Die vdek-Vorstandsvorsitzende erinnerte daran, dass in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen bereits ein Frauenanteil von etwa 33 Prozent erreicht worden sei. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Anteil nach den Sozialwahlen in diesem Jahr noch einmal erhöht. Damit nehmen die Ersatzkassen eine Vorreiterrolle ein.“ Man habe damit bereits viel erreicht, doch müsse die Quote weiter wachsen. Die Ersatzkassen hatten sich in der Diskussion um eine Reform der Selbstverwaltung zudem dafür stark gemacht, dass der Frauenanteil in den Verwaltungsräten durch eine Frauenquote erhöht wird.

Elsner betonte die besondere Bedeutung des Engagements ehrenamtlicher Selbstverwalterinnen auch für die Gesundheitsversorgung der weiblichen Versicherten: „Wenn es um spezifische Leistungen für Mädchen und Frauen geht, zeigt sich die Stärke der Krankenkassen mit einem hohen Anteil von Selbstverwalterinnen. So bieten Ersatzkassen viele Gesundheitsangebote speziell für Frauen und Mädchen.“

Sozialwahl 2017

Bei der Sozialwahl wählen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und Mitglieder der Ersatzkassen alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in zentrale Entscheidungsgremien. Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden ab dem 25. April per Post versandt. Stichtag ist der 31. Mai 2017. Für Mitglieder der BARMER findet auf Grund der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017. Mehr Informationen unter www.sozialwahl.de.

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