Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Viele Verbesserungen für Patienten – aber: Kein zusätzliches Geld für Selbstverständlichkeiten

Zu dem geplanten „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Dass gesetzlich Krankenversicherte künftig schneller Termine bei ihrem niedergelassenen Haus- oder Facharzt bekommen und die Sprechzeiten ausgebaut werden sollen, begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich. Gut ist, dass der Gesundheitsminister die Probleme angeht. Eine Forsa-Umfrage des vdek hat nämlich gezeigt: Die Terminvergabe ist das Thema, was die Patienten am meisten umtreibt. Die Ausweitung der Aufgaben der Terminservicestellen, die nun bundesweit über eine einheitliche Rufnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar sein müssen, ist richtig. Dass die Vermittlung von Terminen auch online möglich sein muss, dürfte in Zeiten der Digitalisierung eine Selbstverständlichkeit sein.

Auch die Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ist im Sinne der Patienten. Den Ansatz, die Arztpraxen finanziell zu fördern, die tatsächlich neue Patienten aufnehmen, unterstützen wir. Andere finanzielle Maßnahmen müssen jedoch kritisch auf ihre Auswirkungen hin geprüft werden: Wenn offene Sprechstunden zukünftig höher vergütet würden als Terminsprechstunden, kann dies zu Fehlanreizen führen, mit der Folge, dass die Versicherten gegebenenfalls stundenlang in der Arztpraxis warten müssen.

Da immer wieder von unterschiedlichen Terminvergaben je nach Kassenstatus berichtet wird, sollte im weiteren parlamentarischen Verfahren endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte weder bei der Behandlung noch bei der Vergabe von Terminen bevorzugt werden dürfen.“

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