vdek stellt Forsa-Umfrage und Gutachten zur Online-Wahl vor

Politik muss jetzt die Stellschrauben für die Online-Sozialwahl stellen!

Pressegespräch Online-Sozialwahl 2023, von links: Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann – Verfassungsrechtlerin Goethe-Universität Frankfurt a. M., Rita Pawelski – Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Uwe Klemens – Verbandsvorsitzender vdek, Tobias Kurfer - stellv. Pressesprecher vdek

Pressegespräch zur Online-Sozialwahl 2023, v.l.n.r.: Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann – Verfassungsrechtlerin Goethe-Universität Frankfurt a. M., Rita Pawelski – Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Uwe Klemens – Verbandsvorsitzender vdek, Tobias Kurfer - stellv. Pressesprecher vdek

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, appellieren an die Politik, jetzt die notwendigen gesetzgeberischen Schritte zu unternehmen, damit bei der nächsten Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online abgestimmt werden kann. „Die Einführung von Online-Wahlen ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der Sozialwahl und zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Außerdem ist sie der Wunsch einer
deutlichen Mehrheit der Versicherten der Ersatzkassen“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, auf einer Pressekonferenz in Berlin. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage des vdek hatten sich zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Ersatzkassen-Versicherten für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen, bei den 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent. Bei den Sozialwahlen wählen u. a. die Versicherten der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre ehrenamtlichen Vertreter direkt in die Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen. Die Verwaltungsräte sind die wichtigsten Entscheidungsgremien der Ersatzkassen.

Rita Pawelski, die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, betonte: „Die Politik muss sich jetzt entscheiden! Und sie muss die Gesetzgebungsmaschinerie jetzt in Gang setzen! Scheitern wir in den kommenden Monaten mit der Umsetzung des Anliegens, können wir frühestens in 10 Jahren bei den Sozialwahlen online wählen.“  

Mehr junge Menschen für Wahl gewinnen/Online-Sozialwahl Muster für parlamentarische Wahlen

Der vdek-Verbandsvorsitzende Uwe Klemens erklärte: „Von Online-Wahlen erhoffen wir uns, dass sich vor allem noch mehr junge Menschen an der Sozialwahl beteiligen. Das würde ein Mehr an Demokratie im Bereich der Sozialversicherung bedeuten.“ Auch die Versicherten glauben an die positive Auswirkung der Online-Wahl: Zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten nehmen an, dass sich die Wahlbeteiligung durch Online-Wahlen etwas oder sogar deutlich erhöhen würde. Nach Auffassung der Ersatzkassen kann die Abstimmung per Mausklick bei der Sozialwahl 2023 zudem durchaus auch ein Muster für Online-Verfahren bei parlamentarischen Wahlen wie der Bundestagswahl sein. Klemens: „Technisch lässt sich eine zuverlässige, manipulationssichere Online-Wahl realisieren. Das zeigt nicht zuletzt das Beispiel Estland, wo bereits elf große Wahlen, darunter die letzte Europawahl, ohne nennenswerte Probleme online durchgeführt wurden. Wir sollten hier nicht länger hinterherhinken.“

Abstimmung im Netz mit den Wahlgrundsätzen der Verfassung vereinbar

Rechtliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Online-Stimmabgaben bei den Sozialwahlen zerschlug Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann von der Goethe-Universität, Frankfurt a. M. Die Jura-Professorin hatte diese Frage in einem wissenschaftlichen Gutachten untersucht. Spiecker: „Das Verfassungsrecht steht einer Online-Stimmabgabe bei den Sozialwahlen 2023 nicht entgegen, denn die Wahlgrundsätze der Verfassung sind mit der Online-Wahl vereinbar. Wenn Online-Wahlen sicher ausgestaltet werden, sind sie rechtlich mit den Briefwahlen vergleichbar.“

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie sind mit mehr als 50 Millionen Wahlberechtigten nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei den Ersatzkassen bestimmen bei den Sozialwahlen mehr als 21 Millionen Versicherte ihre ehrenamtlichen Vertreter in den Verwaltungsräten der Kassen. Im Verwaltungsrat beschließen Versicherten- und Arbeitgebervertreter den Haushalt der Kasse, kontrollieren den Vorstand, verabschieden die vielen innovativen Satzungsleistungen der Kassen und entscheiden über den gesundheitspolitischen Kurs der Ersatzkassen.

Statement Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Rita Pawelski Einführung von Online-Wahlen bei den Sozialwahlen
Stellungnahme Prof. Hans-Jürgen Papier Verfassungsmäßigkeit von Online-Wahlen
Gutachten Prof. Indra Spiecker/Dr. Sebastian Bretthauer Die rechtliche Zulässigkeit einer Online-Wahl zur Sozialwahl

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