GKV-Ausgabenentwicklung in den Blick nehmen

Wettbewerbsdruck steigt – Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) muss kommen

Zur aktuellen Diskussion zur Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im ersten Halbjahr 2019 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Alle Kassenarten außer der Knappschaft Bahn-See sind im ersten Halbjahr 2019 ins Minus gerutscht. Das Defizit betrug eine halbe Milliarde Euro. Daran zeigt sich: Die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zieht weiter an. Allein bei den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) stiegen die Leistungsausgaben mit +4,81 Prozent im 1. Halbjahr 2019 erneut stärker als die Einnahmen mit +3,66 Prozent.

GKV-FKG rasch ins Gesetzgebungsverfahren einbringen

Durch die Kostenentwicklung steigt auch der Wettbewerbsdruck zwischen den Krankenkassen. Denn der bestehende Finanzausgleich Morbi-RSA benachteiligt vor allem Ersatzkassen, BKKn und IKKn. Abhilfe soll hier das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) schaffen. Die Ersatzkassen erwarten, dass dieses nun möglichst rasch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Abstriche an dem Gesetzentwurf darf es nicht geben. Kernelemente des Gesamtpakets sind die „Vereinheitlichung der Kassenaufsicht“ und die „Reform des Morbi-RSA“.

Kostenwirkungen der Gesetze bedenken

Die Bundesregierung hat viele positive gesetzgeberische Akzente im Gesundheitsbereich gesetzt. Etwa durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpsG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welche zu einer strukturellen Verbesserung der Versorgung führen. Doch dürfen die finanziellen Wirkungen der Gesetzgebung nicht außer Acht gelassen werden. Dies gilt insbesondere für Vorhaben, die nicht per se zu einer Verbesserung der Versorgung führen, etwa die Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung. Nicht akzeptabel ist beispielsweise, dass die Prüfquote der Krankenkassen bei den Krankenhäusern von heute rund 17 Prozent auf 10 Prozent ab 2020 gesetzlich begrenzt werden soll. Gleichzeitig bleibt aber die von den Krankenkassen zu zahlende Aufwandspauschale erhalten. Diese Regelungen bergen das Risiko von Mehrausgaben von über eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen, die von den Versicherten über Beitragserhöhungen zu zahlen sind.“

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