Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) im Bundestag

vdek begrüßt Implantateregister – Geringe Einflussnahme der Politik auf G-BA-Bewertungen positiv

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass der Bundestag morgen das geplante Implantateregister Deutschland auf den Weg bringen will. „Die Einrichtung eines umfassenden Registers ist ein Fortschritt für die Patientensicherheit in Deutschland. Die Qualität der Versorgung mit Hochrisiko-Medizinprodukten (z. B. Herzklappen, Stents, künstliche Hüftgelenke) kann dadurch weiter verbessert werden: Fehlerhafte Produkte lassen sich früher erkennen, unnötige Operationen vermeiden“, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner anlässlich der morgigen 2./3. Lesung des Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD) im Bundestag. Gut sei, dass alle Krankenkassen, Hersteller und Krankenhäuser zur Teilnahme an dem bundesweiten Register verpflichtet werden sollen. Nur so könne eine lückenlose Datenlieferung erreicht werden, die ein gut funktionierendes Register brauche.

BMG soll weiterhin Rechts- aber keine Fachaufsicht über G-BA ausüben

Positiv bewertete Elsner auch die Änderungen am EIRD zur Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es sei gut, dass im Laufe des parlamentarischen Verfahrens die strittige Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, wonach das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entscheidung treffen konnte, ob neue Methoden aus dem vertragsärztlichen Bereich in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass das BMG zwar weiterhin eine Rechtsaufsicht aber keine Fachaufsicht über den G-BA ausüben kann. „Uns war wichtig, dass bei Bewertungen neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, statt etwaige politische Interessen“, sagte Elsner.

Verkürzte Verfahren dürfen nicht auf Kosten der Evidenz gehen

Um jedoch das Verfahren im G-BA zu beschleunigen, sei die vorgesehene Verkürzung der Frist für die Methodenbewertungen im vertragsärztlichen Bereich von drei auf zwei Jahre sachgerecht, betonte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dies dürfe aber nicht auf Kosten der Evidenz und damit auf Kosten der Patientensicherheit gehen. Elsner: „Kritisch sehen wir, dass das BMG das Recht erhalten soll, künftig zu bestimmen, nach welchen Verfahren, Prozessen und auf Grundlage welcher Anforderungen der G-BA Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bewertet. Diese Entscheidung sollte beim G-BA verbleiben.“

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