vdek-Zukunftsforum 2019

Schafft die Digitalisierung die Psychotherapeuten ab?

Medizinische Apps können die psychotherapeutische Versorgung der Menschen sinnvoll ergänzen – und in manchen Fällen auch eine geeignete Alternative zur Psychotherapie bieten. So das Fazit des Zukunftsforums, zu dem der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) am 11. September 2019 in Berlin geladen hatte. Gemeinsam mit prominenten Vertretern aus Politik, Selbstverwaltung, der Start-up-Branche sowie dem Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie diskutierte der vdek über Chancen und Grenzen onlinebasierter Angebote am Beispiel der Psychotherapie. Fazit: Das geplante Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) schafft eine gute Grundlage für neue, moderne Versorgungsangebote in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ersatzkassen treiben die digitale Versorgung voran

„Die Ersatzkassen sind Vorreiter in der digitalen Versorgung“, sagte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek. „Viele Ersatzkassenversicherte nutzen die Möglichkeit von digitalen Angeboten. Mit TK-Safe und Vivy haben vdek-Mitgliedskassen wichtige Vorarbeiten für die elektronische Patientenakte geleistet. Auch die erste App auf Rezept kam von einer Ersatzkasse.“ Die Ersatzkassen würden daher auch die Chancen des von Gesundheitsminister Spahn geplanten Digitale-Versorgung-Gesetzes für ihre Versicherten nutzen. „Allerdings wünschen wir uns eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltung in das Bewertungsverfahren von digitalen Anwendungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss“, so Klemens.

Therapie-Apps müssen schneller in die Versorgung kommen

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betonte, dass „Therapie-Apps die Behandlung von leichten psychischen Erkrankungen unterstützen und in bestimmten Fällen eine face-to-face-Behandlung ersetzen können, etwa bei einer leichten Depression.“ Ein solches niedrigschwelliges Angebot könne gleichzeitig den positiven Effekt haben, dass mehr Therapieplätze für Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Verfügung stehen. Es sei daher gut, dass diese Angebote mit dem DVG zukünftig schneller in die Regelversorgung kommen sollen. „Allerdings sollte bei dem vorgesehenen Bewertungsverfahren der Apps auch eine Nutzenbewertung erfolgen“, sagte Elsner. Dafür sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das geeignete Gremium. „Der Patientenschutz muss im Vordergrund stehen.“ Um Versicherte bei der Auswahl von Apps zu unterstützen, sei es richtig, dass Krankenkassen ihre Versicherten nach dem neuen Gesetz künftig individuell über für sie passende Versorgungsangebote informieren können.

Digitalisierung kein Nebenaspekt mehr

Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung beim Bundesministerium für Gesundheit, erklärte: „Damit die Versorgung in Deutschland patientenfreundlicher wird, ist Digitalisierung für uns kein Nebenaspekt mehr. Sie ist zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir sorgen zum Beispiel dafür, dass sich Patienten bald nützliche und sichere digitale Anwendungen von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Diese Angebote werden Therapeuten aber nicht ersetzen, sondern bei ihrer Arbeit unterstützen. Nach dem Prinzip: Psychotherapeut und App. Nicht App statt Psychotherapeut.“ » Lesen

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