Bundestag beschließt Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

vdek: Präventive Corona-Tests müssen letztlich aus Steuermitteln finanziert werden

Zum Schutz der Menschen vor der Corona-Pandemie hat der Bundestag heute das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz in 2./3. Lesung verabschiedet.

Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Tests spielen eine wichtige Rolle bei der Beherrschung der Corona-Pandemie. Konsequent ist, dass in den parlamentarischen Beratungen zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen wurde, dass nun zwischen krankheitsbezogenen und präventiven Tests bei symptomlosen Patienten differenziert werden soll. Denn letztere stehen nicht in Zusammenhang mit Krankheitsgeschehen. Die Finanzierung dieser Tests über die Liquiditätsreserve kann daher nur eine Zwischenlösung sein. Letztlich müssen sie als versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. Hier bleibt das Gesetz hinter unseren Erwartungen zurück, da es dies nicht verbindlich regelt.“

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