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Coronavirus: Soziale Selbstverwaltung rät zu Umsicht

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Die zunehmende Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland muss ernst genommen werden, ist aber kein Grund, in Panik zu verfallen. Das betonen die gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK). „Unser Gesundheitswesen funktioniert gut, es ist auf Krisensituationen vorbereitet, und alle Akteure arbeiten eng zusammen“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Klemens appellierte an alle Versicherten, die von der Regierung, den zuständigen Behörden und renommierten Gesundheitsexperten etwa des Robert Koch-Instituts (RKI) herausgegebenen Ratschläge und Verhaltensregeln zu beachten und unnötige Risiken zu vermeiden. „Jeder kann etwas beitragen. Wer soziale Kontakte reduziert und zum Beispiel die grundlegenden Hygiene-Regeln beachtet und sich regelmäßig richtig die Hände wäscht, hilft mit, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist jetzt ganz entscheidend, damit die Kapazitäten in den Kliniken für diejenigen da sind, für die eine Corona-Infektion gefährlich verlaufen kann – insbesondere Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen.“ Der vdek hat auf Initiative der Sozialen Selbstverwaltung bereits 2018 eine Anleitung zur richtigen Handhygiene erstellt, die hier abrufbar ist.

Klemens würdigte ausdrücklich, wie besonnen die große Mehrheit der Bürger in den vergangenen Tagen und Wochen auf die Ausbreitung des Corona-Virus reagiert hat. Auch die Ersatzkassen leisten ihren Beitrag, erklärte der Selbstverwalter. So wurden zum Beispiel Corona-Telefon-Hotlines geschaltet und alle wichtigen Informationen auf den Internet-Seiten der Ersatzkassen veröffentlicht. In der gemeinsamen Selbstverwaltung haben Krankenkassen und Ärzte zudem eine schnelle, gute und pragmatische Regelung gefunden, um Arztpraxen in der aktuellen Situation zu entlasten: Bei leichten Atemwegserkrankungen können Patienten telefonisch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung von bis zu sieben Tage erhalten. Die Praxis müssen sie dafür nicht aufsuchen.

Auch die Kostenübernahme für die Tests auf das neuartige Corona-Virus wurde kurzfristig geregelt: Bei begründetem Verdacht auf eine Infektion bezahlt die Krankenkasse selbstverständlich auch den Corona-Test. Flächendeckende Tests ohne konkreten Verdacht seien hingegen der falsche Umgang mit Corona. Sie wären nicht nur unnötig, sondern würden auch Kapazitäten in den Testlaboren binden, was zu Verzögerungen führen könnte.

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen gibt es auf den Internet-Portalen

Weiterführende Informationen und Beratung bieten die Ersatzkassen im Internet und per Telefon

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