Apps auf Rezept

vdek begrüßt die Aufnahme der ersten digitalen Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassen hat und sie somit allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Kassenleistung zur Verfügung stehen. „,Apps auf Rezept‘ sind ein wichtiger Baustein, die Versorgung der Versicherten mit digitalen Anwendungsmöglichkeiten zu verbessern“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Die zügige Aufnahme erster Anwendungen in den GKV-Leistungskatalog zeigt, dass die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens Fahrt aufnimmt. Damit sind wir weltweit Vorreiter.“

Digitale Unterstützung bei Behandlung von Angststörungen und Tinnitus

Mit der Zulassung können Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort eine DiGA zur Behandlung von Angststörungen beziehungsweise von Tinnitus verordnen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist. Versicherte haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme direkt bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

In den kommenden Wochen wird das BfArM über die Zulassung weiterer DiGA entscheiden. „Dadurch werden sich für viele Versicherte, vor allem mit chronischen Erkrankungen, neue Behandlungsoptionen ergeben“, so Elsner. Oberste Prämisse müsse jedoch immer sein, dass die Anwendungen einen nachweislichen medizinischen Nutzen haben und den höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen.

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