Neues Internetportal von vdek und Ersatzkassen

Selbsthilfeförderung der GKV kann jetzt auch online beantragt werden

Bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen können Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Das ermöglicht ein neues Internetportal, das der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gemeinsam mit TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK entwickelt hat. Über die Website www.selbsthilfefoerderung.com können zunächst bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen eine Pauschalförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beantragen. Die GKV leistet über die Pauschalförderung einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Selbsthilfeorganisationen erhalten hierzu finanzielle Unterstützung für laufende Kosten wie zum Beispiel Miete, Büromaterial, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen. Ab 2022 wird es über das Internetportal auch möglich sein, Anträge auf Förderung von einzelnen Selbsthilfeprojekten zu stellen. Zudem ist vorgesehen, dass dann auch Organisationen auf Landesebene die Möglichkeit erhalten, Pauschal- und Projektförderung online zu beantragen. Die bisherige Antragstellung auf dem Postweg bleibt weiterhin möglich.

Elsner: Digital-Angebot vermeidet unnötige Kontakte in Corona-Zeiten

„Das Engagement der Selbsthilfeorganisationen gibt Millionen Menschen in Deutschland Halt und Hilfe. Für die Ersatzkassen ist die Förderung dieses Engagements nicht nur Verpflichtung sondern ein wichtiges Anliegen. Mit 4,5 Millionen Euro sind sie übrigens 2020 erneut Hauptförderer der Selbsthilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das neue Portal macht nun die Antragstellung auf Fördermittel noch leichter und schneller möglich. Dass die Bearbeitung der Anträge von zu Hause erfolgen kann, ist in Zeiten der Kontaktbeschränkungen durch Corona ein zusätzlicher Vorzug des Digital-Angebots“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Die Antragstellung über das neue Internetportal ist sehr nutzerorientiert, Antragsteller werden mit einem Benutzerhandbuch Schritt für Schritt durch den Anmelde- und Antragsprozess geführt.

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