Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern

Sukzessive Wiedereinsetzung der Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern richtig

„Wir unterstützen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sukzessive wieder in Kraft zu setzen“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die PpUG in Krankenhäusern vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Wiedereinführung soll nun ab 1. August 2020 mit den wichtigen sensiblen Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie beginnen.

Elsner: „Personaluntergrenzen dienen dazu, das Risiko einer Patientengefährdung durch zu wenig vorgehaltenes Pflegepersonal in den Krankenhäusern zu vermeiden. Da die Krankenhäuser seit Mitte Mai schrittweise in den Regelbetrieb zurückkehren, ist es richtig, auch die Instrumente zum Schutze der Patientinnen und Patienten wieder gelten zu lassen, zumal die Zahl der COVID-19-Neuerkrankungen derzeit beherrschbar ist“, so Elsner. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun faktisch eine Abschaffung der PpUG fordert. Die jetzt für einzelne Leistungsbereiche bestehenden PpUG seien ein erster Schritt für mehr Patientensicherheit. Perspektivisch sollten PpUG für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses festgelegt werden.

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