IGES-Gutachten vorgestellt

vdek fordert rasche Reform der Krankenhausstrukturen nach der Bundestagswahl

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert die Politik auf, nach der Bundestagswahl eine Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland anzugehen. Durch Konzentration auf weniger Standorte – vor allem in Ballungsgebieten – müsse die Qualität der Versorgung erhöht und die Leistungsfähigkeit der Versorgungsstrukturen langfristig gesichert werden, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Angesichts geringer werdender personeller und finanzieller Ressourcen sei dies zunehmend wichtig. Ein aktuelles Gutachten des IGES Instituts, das der vdek in Auftrag gegeben hatte, stützt die Forderungen.

Mindestmengenregelungen zum Instrument der Strukturplanung machen

„Wir wollen eine hochwertige Qualität der Krankenhausversorgung und größtmögliche Patientensicherheit. Das IGES-Gutachten zeigt, dass Konzentration hier einen wesentlichen Beitrag leisten kann“, so Elsner bei der Vorstellung des Gutachtens auf dem vdek-Zukunftsforum am 21. April 2021. Frühere Untersuchungen hatten belegt, dass Behandlungen dort qualitativ besser sind, wo sie öfter durchgeführt werden. Mindestmengenregelungen müssen nach Ansicht des vdek daher ein Element der Strukturplanung sein.

Elsner betonte, es sei richtig, dass die Politik eine Ausweitung der Mindestmengenregelungen diskutiere, derzeit gebe es solche Regelungen lediglich für sechs Bereiche. Die Vorgaben müssten aber auch von den Krankenhäusern vollständig umgesetzt werden. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren es den Kassen enorm, ihre Zahlungen einzustellen, wenn Mindestmengenvorgaben nicht eingehalten werden. So haben zum Beispiel im Jahr 2019 von insgesamt 1.088 Standorten, die in Deutschland Knieoperationen durchführen, 16,5 Prozent die Mindestmengenfallzahl von 50 Eingriffen nicht erreicht. Gerade in einzelnen Ballungsräumen lag der Anteil noch höher. Zum Vergleich: In Finnland liegt die Mindestmenge für Knie-OPs bei 300 Eingriffen. Der vdek fordert eine stärkere Konzentration der Leistungserbringung.

Länder müssen ihrer Verantwortung zur Investitionsförderung nachkommen

Um die Leistungserbringung auf weniger, aber größere Standorte zu verteilen, ist nach Ansicht des vdek das Mitwirken der Bundesländer unerlässlich. Elsner: „Die Länder müssen diesen Strukturwandel durch eine aktive Krankenhausplanung unterstützen. Hier ist in der Vergangenheit viel zu wenig passiert. Auch müssen sie endlich ihrer Verantwortung für eine angemessene Investitionsförderung nachkommen und entsprechende Investitionsprogramme auflegen.“ Die Krankenhausplanung müsse sich an bundesweiten Rahmenvorgaben orientieren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden sollten.

Verbindliche Strukturanforderungen des G-BA für zusätzliche Leistungsbereiche

Daneben müssen auch Strukturanforderungen des G-BA für weitere Leistungsbereiche der Krankenhäuser folgen, so Elsner. Das IGES-Gutachten zeigt am Beispiel der Vorgaben zu den TAVI-Eingriffen, dass solche Strukturanforderungen Konzentrationsprozesse befördern und zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen können. Elsner forderte, TAVI zum Vorbild für andere Leistungsbereiche zu machen.

Vernetzte Strukturen auf dem Land ausbauen

Um die Qualität der Versorgung auch in ländlichen Regionen aufrecht zu erhalten und künftig weiter zu verbessern, fordert der vdek, die vernetzten Strukturen auszubauen. Grund: Fallzahlen sind in ländlichen Gebieten oft zu gering, um Leistungen zum Beispiel auf Fachkrankenhäuser zu konzentrieren. Daher ist nach Ansicht des vdek eine generelle ambulante Öffnung dieser „Landkrankenhäuser“ sinnvoll. Ein Know-how-Transfer kann zudem über „digitale Kooperationen“ ländlicher Krankenhäuser mit größeren Zentren in Ballungsgebieten erfolgen. Hier gibt es bereits erfolgreiche Beispiele bei der Schlaganfallversorgung oder der Infektiologie.

Das IGES-Gutachten und die Positionen des vdek zu einer Krankenhausstruktur-Reform stehen » hier zum Download bereit.

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