Einigung von BMG und BMF zur GKV-Finanzierung

Finanzkompromiss ist erster Schritt, aber mehr Verbindlichkeit für 2022 notwendig

Zur Einigung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) über zusätzliche Steuermittel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in 2021 und 2022 erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Ersatzkassen gehen davon aus, dass ohne zusätzliche Steuermittel der Zusatzbeitrag in der GKV im Jahr 2022 mindestens um einen Prozentpunkt steigt. Der zwischen dem BMG und dem BMF erzielte Kompromiss ist daher ein richtiger Schritt - die zugesagten Finanzmittel reichen aber nicht aus, um die vor allem Corona-bedingten Zusatzbelastungen der Krankenkassen zu decken. Statt 12,5 Milliarden Euro, wie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebracht, soll die GKV nun nur 7 Milliarden Euro an zusätzlichem Bundeszuschuss erhalten. Auch zusammen mit den oberhalb der Mindestrücklage des Gesundheitsfonds liegenden Finanzmitteln, die 2022 zur Versorgung verwendet werden sollen, dürfte es schwierig werden, die für das Jahr 2022 vereinbarte Sozialgarantie einzuhalten. Die im Kompromiss zusätzlich vereinbarte Klausel, die besagt, dass das BMG im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages bei einem höheren Bedarf noch zusätzliche Finanzmittel per Rechtsverordnung bereitstellen kann, dürfte daher zum Tragen kommen. Sie sollte verbindlicher gefasst werden. Die Krankenkassen brauchen zeitnah Planungssicherheit. Im Oktober/November müssen die Haushaltspläne der Krankenkassen feststehen. Zu diesem Zeitpunkt ist nach einer Bundestagswahl der Bundestag voraussichtlich noch nicht handlungsfähig. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, eine verbindlichere Lösung zu vereinbaren.“

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