Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen

Maßnahmen unausgewogen!

Zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister nun endlich Vorschläge für ein GKV-Finanzierungsgesetz gemacht hat. Diese enthalten eine Reihe von Maßnahmen, die das Ziel haben, die zu erwartende Finanzierungslücke 2023 in Höhe von mindestens 17 Milliarden Euro zu schließen. Allerdings sind die Maßnahmen nicht nachhaltig und unausgewogen. Bisher unberücksichtigt ist ein kostendeckender Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es handelt sich immerhin um eine Größenordnung von geschätzt 10 Milliarden Euro. Auch fehlt die vom vdek wiederholt geforderte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen.

Stattdessen werden die Beitragszahler belastet und der Staat greift erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Das ist ein einmaliger Effekt. Eine nachhaltige Finanzierung sieht anders aus.“

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