Festlegung des GKV-Zusatzbeitragssatzes 2024

vdek: Neue Ausgabenrisiken, etwa durch Krankenhausreform, werden nicht berücksichtigt

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt, eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit dem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2023 folgt das BMG dem Vorschlag des GKV-Schätzerkreises vom 12. Oktober 2023. Die Schätzung beruht aber allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabenposten. Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, wurden dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform macht deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukommen. Entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 liegt nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Stärkung der GKV vor.

Staatlich zu verantwortende Ausgabenrisiken Jahr für Jahr auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzuwälzen, widerspricht den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen. Die Koalition ist weiterhin gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen – die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln – rasch umzusetzen.“

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