Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Gezielte Unterstützung der Versicherten: Krankenkassen benötigen mehr Befugnisse bei Datennutzung

Zum offiziellen Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Deutschland hat großen Nachholbedarf bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Dass mit dem GDNG die Nutzung der Daten neu geregelt, deren Verfügbarkeit für die Forschung erhöht und die Verwendungsmöglichkeiten in klar definierten Fällen vereinfacht werden sollen, unterstützen wir Ersatzkassen. Eine strukturierte Nutzung von Gesundheitsdaten ist für den medizinischen Fortschritt, aber auch für die Stärkung der Prävention und eine qualitätsorientierte Verbesserung der Versorgung von außerordentlichem Wert.

Wichtig ist, dass auch die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden, um beispielsweise über Behandlungsmöglichkeiten zu informieren oder auf Präventions- und Vorsorgeangebote hinzuweisen. Hier sollte noch nachgebessert werden.“

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