Reform der Sozialwahl 2023

Mehr Frauen in der Selbstverwaltung über die Geschlechterquote

Logo: Sozialwahl 2023
  • Mindestens 40 Prozent der Kandidierenden einer Liste müssen weiblich sein
  • Stärkere Repräsentation notwendig: Frauen und Männer schauen unterschiedlich auf Renten- und Gesundheitsthemen
  • Aktuell engagieren sich zu rund 30 Prozent Frauen in der
    Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und zu 37 Prozent Frauen im Verwaltungsrat der Ersatzkassen

Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl statt, mit einer wichtigen Neuerung: Erstmals gibt eine Geschlechterquote vor, dass die zur Wahl stehenden Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent haben müssen. Damit sollen mehr Frauen in den Sozialparlamenten vertreten sein und in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die aktuelle Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht zu rund 30 Prozent aus Frauen. In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen machen Frauen durchschnittlich einen Anteil von 37 Prozent aus. Zur Sozialwahl aufgerufen sind Versicherte und Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Mitglieder der fünf Krankenkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ab 16 Jahren.

Dagmar König, Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, hat sich in den vergangenen Jahren für einen höheren Anteil weiblicher Mitglieder eingesetzt. Sie betont: „Die Einführung der Geschlechterquote ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung von Frauen in unserem Renten- und Gesundheitssystem. Frauen bringen andere Erfahrungen ein und haben insbesondere bei gesundheitspolitischen Fragen andere Anliegen als Männer. Diese sollten ebenso wie die Anliegen von Männern bei Entscheidungen in der Selbstverwaltung berücksichtigt werden.“  

Ulrike Hauffe, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates der BARMER, sieht die Geschlechterquote ebenfalls als elementar für die Modernisierung der Selbstverwaltung und erklärt: „Die medizinische Forschung und Lehre orientieren sich immer noch am männlichen Körper. Frauen werden oftmals in klinischen Studien nicht berücksichtigt. Dadurch werden Frauen und Männer auch in der gesundheitlichen Versorgung gleichbehandelt. Gleichbehandlung bei Verschiedenheit kann jedoch fehlerbehaftet sein, durchaus mit erheblichen Folgen. Auch Kenntnisse, Sichtweisen und Einschätzungen von Frauen auf Behandlung und Versorgung sollten von Anfang an mit einbezogen werden. Diese Sichtweise muss von den Krankenkassen und von der Rentenversicherung eingefordert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass mehr Frauen in der Selbstverwaltung sitzen und ihre Expertise einbringen können. Nur so kann sich dauerhaft etwas ändern.“

Verbesserte Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Selbstverwaltung

Geregelt wurde die Geschlechterquote über ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz im Februar 2021. Demnach sollen bei der Aufstellung der Listen Frauen und Männer jeweils zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden. Die Vorgabe war für die Listen der Krankenkassen verpflichtend für die Zulassung der Listen zur Wahl. Bei den Listen der Deutschen Rentenversicherung Bund galt eine Pflicht zur Begründung, falls Listen nicht die vorgegebene Quote nachweisen konnten.  

Das Gesetz sieht vor, dass Frauen in der Selbstverwaltung und bei Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Es hat außerdem verbesserte Rahmenbedingungen für Freistellungen und Fortbildungen hervorgebracht, sodass sich mehr Menschen in diesem Ehrenamt engagieren können.

„Die Geschlechterquote ist ein wichtiges Reformelement der Sozialwahl 2023. Damit können sich mehr Frauen in der Selbstverwaltung ehrenamtlich engagieren. Wir benötigen ihre Erfahrungen und Expertise bei Renten- und Gesundheitsthemen, damit die Belange aller Versicherten berücksichtigt werden können“, sagt Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 2023.  

Aktuell sind Frauen zu einem Drittel in den Verwaltungsgremien der Sozialen Selbstverwaltung vertreten. In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sind es 37 Prozent Selbstverwalterinnen und in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund 30 Prozent.   

Rechtzeitig abstimmen

Wahlberechtigte der Deutschen Rentenversicherung Bund können ihre Stimme klassisch per Briefwahl abgeben. Alle Wahlberechtigten mit Sitz im Ausland sollten die entsprechenden Versandzeiten für den Postweg bedenken und ihre ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig versenden, sodass sie spätestens bis zum 31. Mai wieder beim Versicherungsträger eintreffen. Alle Wahlberechtigten der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können ihre Stimme alternativ zur Briefwahl auch online abgeben und haben damit ein bisschen länger Zeit. Bis zum 31. Mai 23:59 Uhr muss die Stimme spätestens online abgegeben worden sein.

Über die Sozialwahl

Die Sozialwahl ist nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Alle Wahlberechtigten in Deutschland erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Brief. Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. Über das Wahlergebnis wird anschließend auf der Website zur Sozialwahl sowie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen informiert.  

Ausführliche Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es auf www.sozialwahl.de. Diskussionen und weitere Beiträge zu Themen rund um die Sozialwahl und die Soziale Selbstverwaltung finden Interessierte auf facebook.com/sozialwahl2023 und twitter.com/Sozialwahlen23.

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