Sozialwahl 2023

Von der Digitalisierung im Gesundheitswesen bis zur Post-Covid-Reha: Versicherten-Parlamente setzen sich erfolgreich für die Interessen der Mitglieder ein

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  • Selbstverwalterinnen und -verwalter kennen die Belange der Versicherten
  • Einführung von Zusatzleistungen für Schwangere und Familien, digitalen Informations- und Präventionsangeboten sowie der Post-Covid-Reha durch die Selbstverwaltung
  • Versicherte können noch bis zum 31. Mai 2023 für ihre Vertreterinnen und Vertreter abstimmen

Bei der Sozialwahl 2023 sind rund 52 Millionen Versicherte aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Sozialparlamenten von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und DRV Bund zu wählen. Diese sind selbst Versicherte und setzen sich für die Belange von ihresgleichen ein. Ein ehrenamtliches Versichertenparlament mit substanzieller Wirkung: So haben sich die Selbstverwaltungen in der Vergangenheit bereits erfolgreich für die Post-Covid-Reha und die ambulante Kinder-Reha eingesetzt sowie die Einführung der elektronischen Patientenakte und diversen Leistungen im Bereich Schwangerschaft und Familie bei den Krankenkassen.

Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bestimmen den Vorstand, beschließen den Haushalt der Rentenversicherung und der Ersatzkassen und setzen sich für eine hochqualitative gesundheitliche Versorgung ein. Die Selbstverwaltung entscheidet über Zusatzleistungen sowie Bonus- und Reha-Programme.

Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, sagt: „Die Unterstützung von Versicherten ist das zentrale Element unserer Arbeit. Gerade in den heutigen Zeiten ist eine stabile Alterssicherung elementar. Dafür setzen wir uns in der Vertreterversammlung ein. Außerdem sorgen unsere über 2.600 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater, die von uns ernannt werden, für eine ausführliche Beratung der Versicherten bei allen Fragen zum Thema Rente und Vorsorge.“

Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), erklärt: „Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind häufig Pioniere in der Gesundheitsversorgung. Sie sind nah bei den Betroffenen, nah am Versorgungsgeschehen und grundsätzlich unabhängig gegenüber dem Staat. Auf diese Weise wurden beispielsweise die Apps auf Rezept oder die Einholung einer Zweitmeinung zunächst als Satzungsleistungen eingeführt und dann zur Regelversorgung bei allen Kassen.“

Einführung der Post-Covid-Reha durch die Selbstverwaltung

Insbesondere in der Rehabilitation legt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund Umfang und Ziele der Leistungen fest und beschließt neue Rehabilitationsmaßnahmen. So wurde durch die Selbstverwaltung während der Corona-Pandemie die Post-Covid-Reha eingeführt, um Patientinnen und Patienten mit dem Long-Covid-Syndrom den Weg zurück ins Leben zu ermöglichen. Bei der Kinder-Reha hat die Selbstverwaltung erwirkt, dass Eltern ihre Kinder bis 12 Jahre in die Klinik begleiten dürfen und so an ihrer Seite sind. Zur Erleichterung des organisatorischen Aufwands wurde über die Selbstverwaltung der Rentenversicherung außerdem die ambulante Kinder-Reha eingeführt.

Prävention als eines der zentralen Arbeitsfelder

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Prävention für das kostenfreies Trainingsprogramm RV Fit eingesetzt. Über das Programm erhalten Versicherte individuell festgelegte Trainingsübungen, Tipps zu gesunder Ernährung und zur Stressbewältigung, um langfristig gesund zu bleiben. Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen haben unter anderem verschiedene Zusatzleistungen für Schwangere und junge Familien eingeführt, die in dieser wichtigen Lebensphase unterstützen. Mit einem individuellen Budget können beispielsweise die 24-Stunden-Hebammenrufbereitschaft, der Geburtsvorbereitungskurs für die Begleitperson oder auch besondere Schwangerschaftsuntersuchungen finanziert werden.

Digitalisierung in der Sozialversicherung

Seit der vergangenen Sozialwahl im Jahr 2017 hat die Digitalisierung weiter Einzug in die Gesundheitsversorgung gehalten. So haben die Verwaltungsräte der Ersatzkassen den Weg frei gemacht für das Angebot einer elektronischen Patientenakte (ePA) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich beschlossen sie zahlreiche individuelle Angebote und Mehrleistungen, die über den gesetzlichen Leistungsrahmen hinausgehen. Dazu zählen etwa Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten und innovative digitale Angebote zur psychischen Gesundheit. Als weitere Leistungen nahmen sie Online-Coachings für pflegende Angehörige und die Möglichkeit von Videosprechstunden in ihr Leistungsportfolio auf, die sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie bewährt haben.

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat sich erfolgreich für die Einführung der digitalen Rentenübersicht stark gemacht. Das Online-Portal wird ab Mitte dieses Jahres allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein und bündelt erstmalig alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.

Ausführliche Informationen über die Arbeit der Vertreterversammlung und der Verwaltungsräte finden sich auf der Website der Sozialen Selbstverwaltung.

Chance zur Mitsprache nutzen und jetzt wählen

Noch bis zum 31. Mai läuft die Sozialwahl – bis dahin können alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum 31.05. wieder beim Versicherungsträger angekommen sein. Alle Wahlberechtigten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können ihre Stimme klassisch per Briefwahl abgeben. Die entsprechenden Versandzeiten sollten dabei beachtet werden. Bei den Ersatzkassen kann die Stimme alternativ zur Briefwahl auch online abgeben werden.

Über die Sozialwahl

Die Sozialwahl ist nach den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Alle Wahlberechtigten in Deutschland erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Brief. Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. Über das Wahlergebnis wird anschließend auf der Website zur Sozialwahl sowie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen informiert.

Ausführliche Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es auf www.sozialwahl.de. Diskussionen und weitere Beiträge zu Themen rund um die Sozialwahl und die Soziale Selbstverwaltung finden Interessierte auf Facebook und Twitter.

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