Erste Lesung KHVVG im Bundestag

vdek: Bei Klinikreform müssen Qualität und Bedarf in den Mittelpunkt gestellt werden

Anlässlich der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 27. Juni 2024 im Deutschen Bundestag sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Nach der ersten Lesung des KHVVG im Bundestag hat es nun das Parlament in der Hand. Wir brauchen eine Klinikreform, bei der Qualität und Bedarf im Mittelpunkt stehen und nicht die Bewahrung des Status quo. Nur so werden wir auch in Zukunft genügend Personal für eine flächendeckend gute Versorgung bereitstellen können, ohne die Versicherten und Arbeitgeber in der GKV finanziell zu überfordern. Wir brauchen eine konsequente Qualitätsorientierung, die nicht verwässert werden darf. So sollten die einheitlichen Qualitätsstandards für die Leistungsgruppen zwingend vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nicht wie geplant von einem neuen Bund-Länder-Ausschuss festgelegt werden. Der G-BA verfügt über eine ausgeprägte Expertise bei der Entwicklung von evidenzbasierten Strukturqualitätsvorgaben und Mindestmengen, etwa bei der Versorgung von Oberschenkelhalsbrüchen und Knieoperationen. Ziel dieser Mindestanforderungen (z. B. Personalausstattung, Ausstattung mit technischen Geräten) an Kliniken ist es, die mindestens erforderlichen strukturellen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen. Die Kriterien sind evidenzbasiert und dienen der Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Hieran muss bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen angeknüpft werden. Diese Qualitätsorientierung könnte ins Hintertreffen geraten, wenn neue Ausschüsse nach Gutdünken der Politik gebildet werden.

Auch bei der Verteilung der finanziellen Lasten muss grundsätzlich umgesteuert werden. Es darf nicht sein, dass Versicherten und Arbeitgebern die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft aufgebürdet werden. Das ist eindeutig eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Falls die Reform so kommt, wie jetzt geplant, steigen die Beiträge um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte. Ursache hierfür ist insbesondere der 50 Milliarden schwere Transformationsfonds, der hälftig von der GKV finanziert werden soll. Das ist nicht nur sehr einseitig, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Zudem ist nicht zu verstehen, dass die private Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligt werden soll.“

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