Fachanhörung „Gesundes-Herz-Gesetz“

Keine Kürzung von Präventionskursen zugunsten von nicht-evidenzbasierter Arzneimittelgabe

Anlässlich der Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) am 15. Juli 2024 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz sendet die Politik völlig falsche Signale. Um die Herzgesundheit zu stärken, setzt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf Pillen und Check-ups, anstatt auf Prävention und Verhaltensänderung. Das lehnen wir als Ersatzkassen entschieden ab. So sollen unter anderem auf Grundlage umfassender Screenings bereits Kindern und Jugendlichen cholesterinsenkende Mittel verschrieben werden. Und das, obwohl die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Ein solches Vorgehen konterkariert den bislang von der Politik unterstützten Weg, Erkrankungen durch Prävention vorzubeugen, etwa durch Kurse zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung und Stressreduktion. Gleichzeitig beabsichtigt die Politik, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Beitragsgelder hierfür zu entziehen, die heute in ein breites Spektrum von qualitätsgeprüften Präventionsangeboten für die Versicherten investiert werden.

Präventionskurse leisten wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung

Aktuell bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten 110.000 qualitätsgeprüfte Präventionskurse an. Allein 2023 haben fast 1,5 Millionen Versicherte diese in Anspruch genommen. Damit leistet die GKV einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Menschen. Es wäre völlig aus der Zeit gefallen, dieser Präventionsarbeit nun die finanzielle Grundlage zu entziehen und die Beitragsgelder stattdessen für die Medikalisierung von Krankheitsrisiken einzusetzen.

Bewertung von Gesundheitsleistungen gehört in die Hände des G-BA

Zudem ist es die ureigenste Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Dass Minister Lauterbach nun mittels Rechtsverordnung den erweiterten Einsatz von Check-ups und Arzneimitteln zur Senkung des Cholesterinspiegels durchsetzen will, ohne dass der medizinische Nutzen evidenzbasiert erwiesen ist, widerspricht zentralen Grundsätzen der GKV.“

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