Gesundes-Herz-Gesetz

Gesetzentwurf bekämpft Symptome statt Ursachen und geht zulasten echter Prävention

Zum Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes – GHG erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Herzgesundheit zu stärken ist sicher ein gutes Ziel, aber dieses Gesetz geht in die völlig falsche Richtung. Statt die Menschen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, etwa durch bessere Ernährung oder mehr Bewegung, sollen Krankheitssymptome mit Medikamenten behandelt werden, deren Nutzen nicht einmal klar nachgewiesen ist. Damit fördert man eine zunehmende Medikalisierung von Krankheitsrisiken, ohne an die Ursachen zu gehen.

Die GKV bietet den Versicherten heute eine Fülle von Präventionsangeboten in geprüfter Qualität an. Das ist auch ein Ergebnis politischer Entscheidungen für eine stärkere Präventionsorientierung in der Gesundheitsversorgung und eine Abkehr von der Reparaturmedizin. Nun sollen die Gelder für die Präventionskurse in großem Stil für Arzneimittel umgewidmet werden, – ein völlig falscher Weg. Viele Kursangebote für Sport und eine bewusstere Lebensweise werden deshalb ins Hintertreffen geraten. Damit findet faktisch eine aus unserer Sicht völlig unnötige Leistungskürzung im Bereich der Prävention statt.

Die Umsetzung mittels Verordnungsermächtigung ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin. Aus gutem Grund obliegt die Nutzenbewertung von Gesundheitsuntersuchungen und zur Statinversorgung bisher dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Dort ist die fachliche Expertise umfassend vorhanden und das Abwägen von Nutzen und Risiken gesichert.“

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