Anhörung Reform Notfallversorgung im BMG

vdek: Strukturreformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes gehören zusammen

Anlässlich der Fachanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) am 26. Juni 2024 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Politik nachdrücklich auf, die geplante Reform der Notfallversorgung mit einer Reform des Rettungsdienstes zu verknüpfen. „Um die Notfallversorgung grundlegend zu verbessern und die Strukturen effizienter zu gestalten, brauchen wir eine Reform aus einem Guss, die auch Rettungsdienststrukturen auf den Prüfstand stellt“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Integrierte Notfallzentren und Vernetzung 112 und 116117 wichtige Bausteine

Mit der Errichtung von neuen Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen ambulant/stationären Tresen an ausgewählten Krankenhausstandorten werde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung getan. Damit könnten zudem nicht erforderliche Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Die Patientinnen und Patienten hätten künftig eine zentrale Anlaufstelle im Notfall. Von dort aus werden sie an den richtigen Behandlungsort gesteuert. Gut sei, dass die gemeinsame Selbstverwaltung für die Planung der INZ-Standorte zuständig sein soll. Auch die Errichtung von gemeinsamen Gesundheitsleitsystemen von Rettungsleitstellen (112) und den Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) sei wichtig, um die Versorgung besser zu koordinieren. Allerdings ist aus Sicht des vdek nicht nachvollziehbar, warum die Gesundheitsleitstelle nur auf Antrag des Trägers einer Leitstelle bei der KV errichtet werden soll. Diese Regelung sollte per Gesetz verbindlich eingeführt werden. Der vdek schlägt zudem vor, die Gesundheitsleitstellen auszubauen. Sie sollten neben dem Rettungsdienst- oder Notfalleinsatz auch die pflegerische Notfallversorgung oder die psychosoziale Notversorgung übernehmen.

Strukturen des Rettungsdienstes erneuern

„Um die Notfallversorgung grundlegend effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten, sollten auch die Strukturen im Rettungsdienst optimiert werden“, so Elsner. So stiegen die Ausgaben im Rettungsdienst von 4,4 Mrd. Euro im Jahre 2013 auf 8,7 Mrd. Euro in 2023. Um die Qualität und Wirtschaftlichkeit zu verbessern, sei es notwendig, die vielen kleinen Leitstellen in Deutschland zu größeren Einheiten zusammenzulegen. Die Regierungskommission empfiehlt eine Richtzahl von einer Million Einwohner je Leitstelle, das wären 84 Leitstellen bundesweit. Heute haben wir 229 Leitstellen. Auch um einheitliche Rettungsdienststrukturen aufzubauen, spricht sich der vdek zudem für eine Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V aus.

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