Sozialwahlen bei den Ersatzkassen

Logo: Sozialwahl für Gesundheit und Rente

Versicherte und Arbeitgeber bestimmen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre darüber, wer sie in den obersten Gremien der Ersatzkassen vertritt. Diese Sozialparlamente heißen bei den Ersatzkassen Verwaltungsräte. Die Selbstverwalter in den Verwaltungsräten treffen zentrale Grundsatzentscheidungen. Sie beschließen etwa über den Haushalt der Krankenkasse, über neue Satzungsleistungen für Versicherte oder über die Besetzung der Widerspruchsausschüsse. Der Verwaltungsrat beruft und kontrolliert den Vorstand und entscheidet beispielsweise auch über Fusionen mit anderen Krankenkassen. Das Prinzip dahinter: Wer Beiträge einzahlt, der soll auch mitbestimmen. Die Sozialwahlen bilden das demokratisch legitimierte Fundament der Sozialen Selbstverwaltung.

In der Bundesrepublik gab es die ersten Sozialwahlen im Jahr 1953. Die letzte Sozialwahl fand im Frühjahr 2023 statt.

  1. Logo: Sozialwahl 2023 (Kuvert mit Gesicht)
    Soziale Selbstverwaltung

    Sozialwahl 2023 bei den Ersatzkassen

    2023 war Sozialwahl-Jahr. Rund 52 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentenempfänger konnten darüber entscheiden, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund das Sagen hat. » Lesen

Sozialwahlen 2023: Per Brief und via Internet

Bei den Ersatzkassen erfolgen die Sozialwahlen seit Jahrzehnten als Briefwahl: Die Versicherten erhalten die Wahlunterlagen nach Hause zugestellt, den roten Briefumschlag mit dem Stimmzettel stecken sie im Anschluss in den Postbriefkasten. Das war auch so bei der jüngsten Sozialwahl. Zusätzlich kam eine neue Möglichkeit der Stimmabgabe für Ersatzkassenversicherte hinzu: Gesetzliche Krankenkassen konnten in einem Modellversuch ihren Versicherten wahlweise eine Online-Wahl ermöglichen, wenn ihre Verwaltungsräte sich dafür entschieden haben. Diese Möglichkeit hatten die Sozialparlamente der Ersatzkassen seit vielen Jahren eingefordert. Mehr als 334.000 Wahlberechtigte haben die Option der digitalen Stimmabgabe genutzt.

  1. online-sozialwahl

    FAQ Online-Sozialwahl 2023

    Antworten auf häufig gestellte Fragen wie: Welche Vorteile bietet eine Online-Sozialwahl? Wie genau funktionierte die Online-Abstimmung? Außerdem: ein Erklärfilm zur Online-Wahl bei den Ersatzkassen. » Lesen

Einblick in die Arbeit der Selbstverwaltung

Die Mitglieder der Sozialparlamente – die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter – werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine gemeinsame Internetplattform der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung bietet einen Einblick in die Arbeit der laufenden Wahlperiode. Interessierte können unter www.sozialwahl.de beispielsweise erfahren, wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, an welchen Themen ihre Vertreter und Vertreterinnen aktuell arbeiten und mit welchen Positionen sich die Sozialparlamente in die politische Diskussion und Gesetzgebung einbringen. Ebenso werden Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Portrait vorgestellt.

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