Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Visitenkarte mit IGEL Schriftzug

Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung („Vertragsärzte“) neben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. GKV-Versicherte müssen solche Leistungen selbst bezahlen, sofern sie nicht zusätzlich privat versichert sind. Seit einigen Jahren werden diese privatärztlichen (Selbstzahler-) Leistungen auch „IGeL“ (Individuelle Gesundheitsleistungen) genannt.

Eine medizinische Leistung ist dann sinnvoll, wenn sie notwendig ist und der Nutzen den Schaden überwiegt. Unter IGeL können sich im Einzelfall medizinisch sinnvolle Leistungen befinden, die jedoch nicht von dem GKV-Leistungskatalog umfasst sind. Krankenkassen dürfen eine ärztliche Leistung nur dann bezahlen, wenn sie in dem GKV-Leistungskatalog aufgeführt ist. Das ist immer der Fall, wenn die Qualität und Wirksamkeit der ärztlichen Leistung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und sie die Vorgaben des  Wirtschaftlichkeitsgebots erfüllt, also „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Selbstbestimmte und fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit der eigenen Gesundheit treffen zu können, ist entscheidend. Welche Rechte Sie gegenüber dem Behandelnden haben, darüber informiert Sie der von der Bundesregierung erstellte Ratgeber für Patientenrechte.

IGeL umfassen aber auch Leistungen, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder die sogar risikoreich sind. Hierzu gehören auch ungenügend erprobte Methoden, deren Risiken bislang gar nicht oder nicht gut untersucht und daher nicht kalkulierbar sind. Informationen zu der vom Arzt angebotenen Leistung sind daher grundlegend für eine Bewertung, ob man die Leistung in Anspruch nehmen oder besser ablehnen sollte.

Logo: IGeL-Monitor

In dem sogenannten IGeL-Monitor bewertet der Medizinischer Dienst Bund (MD Bund), finanziert von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einzelne IGeL allgemeinverständlich und wissenschaftlich fundiert. Daneben informiert der IGeL-Monitor über wichtige Regeln im IGeL-Markt.

Weitere Informationen über IGeL finden Sie unter www.igel-monitor.de

Merkblatt für das Anbieten, Aufklären und Abrechnen von IGeL

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