Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten (MD)

Datenstrom

Standards und Normen für den Datenaustausch im Gesundheitswesen sind elementare Voraussetzungen für eine effiziente, transparente, sichere und wirtschaftliche Kommunikation zwischen den beteiligten Datenaustauschpartnern. Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MD) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. Die dortigen Regelungen betreffen die Beauftragung einer medizinischen Stellungnahme an die MD und die Zusendung der gutachtlichen Stellungnahme an die Kranken-/Pflegekasse. Der digitale Austausch erfolgt im XML-Format über ein E-Mail-Verfahren.

Die folgenden Dokumente beziehen sich auf die verfahrensübergreifende fachliche Verfahrensbeschreibung sowie die fachlichen und technischen Standards, die im Datenaustausch für die einzelnen Begutachtungsbereiche bundesweit einheitlich verwendet werden.

1. Übergreifende Technik-Standards

Hier finden Sie die Gemeinsamen Grundsätze Technik nach § 95 SGB IV (externer Link). » Öffnen

2. Verfahrensübergreifende Dokumente / Standards / Vorgaben

Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MD) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI: Fachliche Verfahrensbeschreibung sowie fachliche und technische Vorgaben, die im Datenaustausch für die einzelnen Begutachtungsbereiche bundesweit einheitlich verwendet werden. » Öffnen

3. Verfahrensspezifische Dokumente / Standards / Vorgaben (nach Begutachtungsbereichen):

Arbeitsunfähigkeit/Krankengeld

Hilfsmittel

Krankenhaus

Mitteilungsmanagement

Pflege

Vorsorge/Rehabilitation

Weitere Begutachtungsbereiche

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