Expertenstandards in der Pflege

Pflegerin und Seniorin lächelnd beim Hausbesuch, Schriftzug: Expertenstandards Pflege

Um die Qualität in Pflegeeinrichtungen für die Pflegebedürftigen spürbar zu verbessern, sollen neben betriebsinternen Pflegestandards auch evidenzbasierte Qualitätsinstrumente in die Pflegepraxis einfließen, die von Pflegeexperten erarbeitet wurden und Konsens in der Berufsgruppe sind. Diese Instrumente werden als Expertenstandards in der Pflege bezeichnet.

Die Expertenstandards werden durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt.

Die Expertenstandards werden laufend aktualisiert und vom DNQP veröffentlicht.

Die Expertenstandards

  • Dekubitusprophylaxe in der Pflege
  • Entlassungsmanagement in der Pflege
  • Schmerzmanagement in der Pflege
  • Sturzprophylaxe in der Pflege
  • Kontinenzförderung in der Pflege
  • Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
  • Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
  • Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
  • Förderung der Mundgesundheit in der Pflege
  • Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege
  • Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt

Die Entwicklung eines Expertenstandards erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt wird ein Expertenstandard von einer Expertengruppe erarbeitet. Danach erfolgt in einem zweiten Schritt die Erprobung des entwickelten Expertenstandards. Nach erfolgreicher Implementierung des Expertenstandards wird dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich.

Ende 2016 wurde die Erprobung des bereits 2014 entwickelten Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ abgeschlossen. Im Rahmen der Erprobung zeigte sich, dass der Expertenstandard praktikabel und mit angemessenem Aufwand umsetzbar ist. Auch die Wirksamkeit wurde untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Einführung des Expertenstandards positive Effekte auf die Pflegebedürftigen hat. Der Qualitätsausschuss Pflege – der über die verbindliche Einführung entscheidet - hat sich zunächst für eine freiwillige Einführung ausgesprochen. Daher ist eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch nicht erfolgt. Der Expertenstandard soll zudem anhand der Studienlage aktualisiert und die Effekte nochmals untersucht werden. Der Expertenstandard Mobilität steht Ihnen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Download zur Verfügung.

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