Zentrale Prüfstelle Prävention

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Kurse für mehr Bewegung, bessere Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung - die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionskurse und Kursanbieter nach den Vorgaben des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Der vom GKV-SV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellte Leitfaden definiert die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter. Leistungen werden ausschließlich in den darin definierten Handlungsfeldern und Kriterien nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V erbracht.

Die Prüfstelle handelt im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Durchgeführt wird ein Standardverfahren, welches die gesetzlichen Qualitätsvorgaben einheitlich umsetzt.

Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Prüfung von Präventionskursen und Kursanbietern ausschließlich über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Hier werden Präsenz- und digitale Präventionskurse bundesweit zentral und kassenartenübergreifend geprüft. Anbieter von Präventionsmaßnahmen zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtbekämpfung profitieren vom einheitlichen Prüfverfahren, da die Zertifizierung der Kurse für alle beteiligten Krankenkassen gilt. Doppelprüfungen entfallen damit zukünftig für Anbieter.

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit des Prüfsystems finden regelmäßig Befragungen der Kursanbieter statt.

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Qualitätsportal der Prüfstelle

Anbieter von Präventionskursen können sich auf dem Qualitätsportal der Prüfstelle registrieren und ihre Unterlagen kostenfrei prüfen lassen. Das Prüfergebnis wird zeitnah per E-Mail übermittelt. » Weiter

Wichtige Eckdaten zur Zentralen Prüfstelle Prävention

  • Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Kurse und Anbieter bundesweit und kostenfrei. Aufwändige Doppelprüfungen entfallen somit für Anbieter.
  • Die Prüfergebnisse werden von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt und können im positiven Fall bezuschusst werden.
  • Es können ausschließlich Kursprüfungen zur Individualprävention angefragt werden. Eine Prüfung nach § 20a SGB V sowie eine Zertifizierung von Präventionsmaßnahmen im Setting-Ansatz kann nicht beantragt werden.
  • Für eine Kursprüfung laden Anbieter nach erfolgreicher Registrierung ihre Unterlagen auf dem Qualitätsportal Zentrale Prüfstelle Prävention hoch. Nachdem die Anbieter ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, erhalten sie zeitnah eine Nachricht (Email), ob das Ergebnis der Kursprüfung positiv oder negativ ausgefallen ist - inklusive Begründung.
  • Positiv geprüfte Kurse erhalten ein Zertifikat mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“.
  • Positive und negative Prüfergebnisse sind in einer zentralen Kursdatenbank bei der Prüfstelle hinterlegt. Die beteiligten Krankenkassen greifen für die Bezuschussung und die Zentrale Prüfstelle Prävention für die Prüfung von Kursen gleichermaßen darauf zu.
  • Positiv geprüfte Kurse kann der Versicherte über die Internetseiten der Krankenkassen einsehen und nach Postleitzahlen selektieren.
  • Durch die zentrale Kursdatenbank mit den Prüfergebnissen kann einem Versicherten von der Krankenkasse Auskunft gegeben werden, ob ein Kurs bezuschusst werden kann oder nicht.
  • Die Prüfergebnisse sind grundsätzlich bis drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung gültig bzw. bis Ablauf der Zusatzqualifikation. Danach erfolgt eine Rezertifizierung der Kurse. Alle Rezertifizierungen und Kursprüfungen sind kostenfrei.

Info-Hotline für Anbieter

Um Anbieter bestmöglich zu unterstützen und beratend zur Seite zur stehen, ist eine Info-Hotline eingerichtet:

Telefonnummer: 0201/5 65 82 90 (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 15 Uhr)

Hinweise zur Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen

Finanziert und verantwortet wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V. Zur Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK PLUS, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK Rheinland Pfalz/ Saarland, AOK Nordost, AOK Hessen, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, IKK -Die Innovationskasse, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.

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