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Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen
Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen
Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen
Informationen über bundes- und länderspezifische Dokumente, Internetseiten sowie Informationsangebote zur Masernschutzimpfung (siehe Masernschutzgesetz) finden Sie auf den Seiten der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLi):
https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/masernschutzgesetz
Packungsgrößen von Arzneimitteln legt das DIMDI abgestimmt mit dem BMG fest. Ausführliche Informationen dazu sowie die aktuelle Packungsgrößenverordnung finden Sie auf der Homepage des DIMDI: Informationen des DIMDI zu Packungsgrößen
Für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten nach § 300 SGB V bei den Ersatzkassen müssen Sie als Rechenzentrum zugelassen sein. Wenn Sie für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten für die Ersatzkassen zugelassen werden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem vdek in Verbindung.
Abrechnungsdaten für den maschinellen Datenaustausch zwischen Ersatzkassen und Leistungserbringern werden an die von den Ersatzkassen benannten Daten- und Belegannahmestellen gesandt. Die aktuellen Daten- und Belegannahmestellen der Ersatzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei verzeichnet. Die aktuelle vdek-Kostenträgerdatei für Apotheken finden Sie auf der GKV-SV-Seite. » Öffnen
Seit April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufgabe, Arzneimittel zu bestimmen, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen ist (sog. Substitutionsausschlussliste). Dabei sollen vor allem Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite berücksichtigt werden (§ 129 Abs. 1a Satz 2 SGB V). Die Wirkstoffe und die dazugehörigen Darreichungsformen sind in Teil B der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt (https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/#tab/weitere-informationen)
Mittlerweile befinden sich 18 Wirkstoffe in definierten Darreichungsformen auf der Substitutionsausschlussliste. Abweichend von der sonst gewünschten Vorgehensweise einer Wirkstoffverordnung muss für diese Wirkstoffe die Verordnung mit dem Präparatenamen erfolgen.
Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen
Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) rufen die Ersatzkassen die Bundesregierung nochmals auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln abzurücken. „Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Stattdessen werde die Versorgung teurer. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zum Thema Arzneimittel, etwa zu den Ausgaben für Arzneimittel, zum Umsatz der Apotheken und zu gesetzlichen Arzneimittelrabatten. » Lesen
Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK können ab sofort alle gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie arbeitsmedizinischen Diensten erhalten. Das haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) in einem Vertrag geregelt, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. » Lesen