Gemeinsame Grundsätze Technik für den Datenaustausch mit Arbeitgebern

Die Gemeinsamen Grundsätze zur Kommunikation und die folgenden Gemeinsamen Grundsätze zur Technik ersetzen für den Datenaustausch mit Arbeitgebern seit dem 01.01.2016 die "Richtlinien für den Datenaustausch". Für alle anderen Verfahren behalten die "Richtlinien für den Datenaustausch" weiterhin Gültigkeit.

Gemeinsame Grundsätze Technik - gültig ab 01.01.2018