Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für verschiedene Themen. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen sowie die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten nach Themenbereich aufgeschlüsselt.

Datenaustausch mit Arbeitgebern (DA AG)

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den jeweiligen Einzugsstellen durch Datenübertragung regelmäßig Informationen zu übermitteln. Der vdek ist hierbei zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für den Ersatzkassenbereich.

Verfahren:

  • Aufwendungsausgleichsgesetz/AAG/U1/U2-Meldung (EAAG0, EAAK0)
  • Arbeitgeberkonto (EAKA0)
  • Beitragsnachweise (EBNA0)
  • eAU/AU-Bescheinigung (EEAA0, EEAR0)
  • Entgeltersatzleistung / EEL (EEEL0, EEEK0)
  • Entsendung / A1 (EA1A0, EA1S0)
  • Meldungen zur Sozialversicherung/DEÜV/DÜV/EVSA0/ESAG0

Stichworte: Arbeitgeberverfahren, GKV-Kommunikationsserver, KKS-Verfahren Arbeitgeber, Dateifolgefehler / Dateiabweisung, Verschlüsselungsfehler, Abholung und Quittierung von Rückmeldungen

Anfragen an:

it-service@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 17
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gkv-datenaustausch.de

Datenaustausch mit Hochschulen

Die Hochschulen sind verpflichtet, den jeweiligen Einzugsstellen durch Datenübertragung regelmäßig Informationen zu übermitteln. Der vdek ist hierbei zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für den Ersatzkassenbereich.

Verfahren:

  • Elektronisches Stundentisches Meldeverfahren (ESMV0, ESMK0)

Stichworte: GKV-Kommunikationsserver, Dateifolgefehler / Dateiabweisung, Verschlüsselungsfehler, Abholung und Quittierung von Rückmeldungen

Anfragen an:

it-service@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 17
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gkv-datenaustausch.de

Datenaustausch mit Zahlstellen

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben der zuständigen Krankenkasse Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge – hierzu gehören insbesondere Betriebsrenten und Pensionen – mitzuteilen (§ 202 Abs. 1 SGB V). Die Krankenkassen ihrerseits melden den Zahlstellen u.a. Angaben über die Beitragspflicht. Der vdek ist hierbei zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für den Ersatzkassenbereich.

Verfahren:

  • Zahlstellenmeldeverfahren (EZAV0, EZAK0)
  • Beitragsnachweise für Zahlstellen (EBNZ0)

Stichworte: GKV-Kommunikationsserver, Dateifolgefehler / Dateiabweisung, Verschlüsselungsfehler, Abholung und Quittierung von Rückmeldungen

Anfragen an:

it-service@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 17
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gkv-datenaustausch.de

Datenaustausch mit SV-Trägern/Jobcenter/Kommunen

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sind der zuständigen Krankenkasse von der Bundesagentur und den kommunalen Leistungsträgern Meldungen zu übermitteln. Der vdek ist hierbei zentrale Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für den Ersatzkassenbereich.

Verfahren:

  • Meldungen zum DÜBAK-Verfahren EDUK0, EGRK0, EBMA0, EBMK0, EBAK0, EGRA0

Stichworte: GKV-Kommunikationsserver, Dateifolgefehler / Dateiabweisung, Verschlüsselungsfehler, Abholung und Quittierung von Rückmeldungen

Anfragen an:

it-service@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 17
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gkv-datenaustausch.de

Datenannahmestelle für Leistungserbringer „Ärzte“ für die BARMER und die HEK – TP1 EKAV0

Der Gesetzgeber regelt im §295 SGB V die Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen. Auf der Grundlage des § 295 SGB V vereinbaren GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung das Nähere zum Abrechnungsverfahren ärztlicher Leistungen im Vertrag über den Datenaustausch (als Anlage 6 zum Bundesmantelvertrag Ärzte).

Der vdek ist Datenannahmestelle für die BARMER und die HEK für den Leistungserbringerbereich „Ärzte“ zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Stichworte: DA (Datenaustausch) TP1 (Teilprojekt 1), Verfahren EKAV0, SFTP-Anbindung KV, KKS-Verfahren Leistungserbringer

Gesetzgebung und Technische Dokumentation:

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – § 295 Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen
  • Richtlinie für den Datenaustausch und die entsprechenden Technische Anlagen auf GKV-Datenaustausch.de im Bereich Ärzte 

Anfragen an:

dav@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 18
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Datenannahmestelle für Leistungserbringer „Zahnärzte“ für die BARMER und die HEK – TP2 EKZV0

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Daten und Abrechnungsleistungen aufzuzeichnen und an die Abrechnungsstellen hier: Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu übermitteln.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. übernimmt als Datenannahmestelle die Annahme, Verarbeitung, Prüfung und Weiterleitung der Abrechnungsdaten nach § 295 SGB V von den zuständigen KZVen an die beiden Ersatzkassen BARMER und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Stichworte: DA (Datenaustausch) TP2 (Teilprojekt 2), Verfahren EKZV0, SFTP-Anbindung KZV, KKS-Verfahren Leistungserbringer

Gesetzgebung und Technische Dokumentation:

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – § 295 Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen
  • Richtlinie für den Datenaustausch und die entsprechenden Technische Anlagen auf GKV-Datenaustausch.de im Bereich Zahnärzte

Anfragen an:

dav@vdek.com oder Telefon 030/26931 – 1618
Servicezeiten / Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Datenannahmestelle für Leistungserbringer „Apotheken“ für die Techniker Krankenkasse (TK) – TP3 EAPO0

Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt 3 Apotheken hat in Zusammenarbeit mit den Apotheken grundsätzliche Festlegungen zur Abwicklung des Datenaustauschs und zur Anforderung der Zusammenführungsinformation zwischen der GKV und den Apotheken (Arzneimittelabrechnungen) erarbeitet.

Der vdek übernimmt als Datenannahmestelle die Annahme, Verarbeitung, Prüfung und Weiterleitung der Arzneimittelabrechnungen nach § 300 SGB V von beteiligten Apotheken-Rechenzentren (APO-RZ) an die Techniker Krankenkasse (TK).

Stichworte: DA (Datenaustausch) TP3 (Teilprojekt 3), Verfahren EAPO0, Arzneimittelabrechnungen, Apotheken-Rechenzentren

Gesetzgebung und Technische Dokumentation:

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung - § 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen
  • Richtlinie für den Datenaustausch und die entsprechenden Technische Anlagen auf GKV-Datenaustausch.de im Bereich Apotheken   

Anfragen an:

dav@vdek.com oder Telefon 0 30 / 2 69 31 – 16 18
Servicezeiten/Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Datenannahmestelle für Leistungserbringer „Sonstige Leistungserbringer“ für die BARMER – TP5 ESOL0

Die Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel sowie der digitalen Gesundheitsanwendungen und weitere Leistungserbringer sind verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen auf dem Wege elektronischer Datenübertragung (oder elektronisch verwertbar auf Datenträgern) zu übermitteln.

Der vdek übernimmt als (technische) Datenannahmestelle die Annahme, Verarbeitung, Prüfung und Weiterleitung von Abrechnungsdaten nach § 302 SGB V an die BARMER.

Sammelgruppenschlüssel:

  • E – Leistungserbringer von Krankentransportleistungen
  • C – Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege
  • R – Rechnungen für außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V

Stichworte: DA (Datenaustausch) TP5 (Teilprojekt 5), Verfahren ESOL0, E-Mail-Verfahren, KKS-Verfahren Leistungserbringer, Kostenträgerdatei, Sammelgruppenschlüssel

Gesetzgebung und Technische Dokumentation:

Anfragen werden ausschließlich durch die BARMER beantwortet: abrechnungsmanagementhv-externedl@barmer.de

Datenannahme weitere Themen

Der vdek nimmt ausschließlich die Daten für die o. g. Themen und Krankenkassen entgegen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bzgl. anderer Themen an die jeweilige Krankenkasse bzw. Datenannahmestelle.

Die zuständigen Datenannahmestellen finden Sie in den Unterlagen auf gkv-datenaustausch.de.

Mehr zum Thema Datenaustausch