Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V einschließlich der Vergütungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Nachfolgend sind die aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen und die bis zu deren Inkrafttreten gültige Vorläufervereinbarung eingestellt.
Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert. Die jeweils gültigen Preisvereinbarungen finden Sie hier.
ab 01.01.2023
Ab 01.02.2018
ab 01.02.2018
ab 01.04.2018
ab 01.02.2018
Ab 01.01.2017
ab 01.03.2018
Ab 01.01.2017
ab 01.07.2021 und 01.07.2022
ab 01.01.2021
ab 01.07.2019 bis 31.12.2020
Ab 01.07.2017
Ab 01.07.2017
Anlage 2 zum zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung, gültig für Verordnungen ausgestellt nach dem 27.04.2021
gültig vom 01.07.2019 bis 27.04.2021