Hilfsmittelrichtlinie, Hilfsmittelverzeichnis und Festbeträge

Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben werden können, werden in der Hilfsmittelrichtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen geregelt.

Die von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfassten Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird seit dem 1. Juli 2008 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und fortlaufend aktualisiert.

Die Vergütung von Hilfsmitteln richtet sich nach den Verträgen der Ersatzkassen oder den auf Bundesebene festgesetzten Festbeträge. Die vom GKV-Spitzenverband gesetzten Festbeträge gelten für alle an der Versorgung gesetzlicher Versicherter teilnehmenden Akteure.

Gesetzliche Festbeträge gibt es derzeit für folgende Hilfsmittel:

Festbeträge für Hilfsmittel
PG-Nummer Beschreibung
8 Einlagen
13 Hörhilfen
13.20 Hörhilfen f.a. Taubheit grenzend Schwerhörige
15 Inkontinenzhilfen ableitend
17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
25 Sehhilfen