Mit dem Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden seit 2016 in Deutschland innovative Formen der Gesundheitsversorgung sowie Projekte zur Erforschung der bestehenden Gesundheitsversorgung gefördert (Förderung sektorenübergreifender „neuer Versorgungsformen“ und der „Versorgungsforschung“). Das Ziel des Fonds ist damit eine qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV. Die gesetzliche Grundlage des Innovationsfonds hat der Gesetzgeber 2015 mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) geschaffen und seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Zuletzt wurde der Innovationsfonds im Rahmen des Digitalgesetz (DigiG) dauerhaft entfristet.
Für die Förderung im Innovationsfonds stehen nun jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 20 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 80 Prozent auf neue Versorgungsformen.
Die Mittel des Innovationsfonds werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet. Die Entscheidungen über Förderanträge und förderwürdige Projekte werden vom Innovationsausschuss getroffen, der unter dem Dach des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingerichtet wurde. Dem Innovationsausschuss gehören Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an. Vertreter der Patienten und der Selbsthilfe haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Die Kriterien für eine Förderwürdigkeit sind gesetzlich geregelt. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die laut Gesetz „eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potential aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden" (§ 92a Abs. 1 SGB V). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte.
„ALIVE“ entwickelt und implementiert Interventionen zur Verbesserung der Impfquoten für alle durch die STIKO empfohlenen Impfungen bei Personen ab 60 Jahren. Der Schwerpunkt liegt auf den Schutzimpfungen gegen Influenza und Pneumokokken. » Lesen
„Resist“ ist ein Projekt zur Verringerung unnötiger Antibiotikaverordnungen, entwickelt vom vdek, seinen Mitgliedskassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und neun Kassenärztlichen Vereinigungen » Mehr» Lesen
Am 1. August starten die Ersatzkassen das durch den Innovationsfonds geförderte Projekt ALIVE („ALtersspezifische Impfinanspruchnahme VErbessern“). Ziel ist, durch zusätzliche Aufklärung in Hausarztpraxen die Impfquoten bei Personen ab 60 Jahren zu erhöhen. Das Projekt zielt auf die von der Impfkommission (STIKO) empfohlenen Immunisierungen, insbesondere gegen Influenza und Pneumokokken. » Lesen
Patientenflyer, Infozept, Verordnungsempfehlungen für Ärzte: Zum Europäischen Antibiotikatag am 18. November stellen Ersatzkassen und KBV Infomaterialien zum rationalen Einsatz von Antibiotika bei Atemwegsinfekten zum Download bereit. Die umfangreichen Materialien sind im Rahmen des Innovationsprojektes RESIST entstanden. » Lesen
Das Projekt "RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen" hat den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds erhalten. "RESIST" hat das Ziel, unnötige Antibiotikaverordnungen zu verringern und dazu beizutragen, die Zunahme multiresistenter Keime einzudämmen. » Lesen
Auf dem Zukunftsforum 2015 wurden die Ergebnisse einer IGES-Studie zum Innovationsfonds präsentiert und mit namhaften Experten diskutiert. Das Ziel: Einen gemeinsamen Ansatz zur sinnvollen Umsetzung des Innovationsfonds zu finden. » Lesen