GKV-Leistungen hinsichtlich Organspende und Transplantationsgesetz

Ein Mann hält einen Organspendeausweis in die Kamera

Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 01.08.2012 hat das Ziel, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Neben verbesserten Abläufen und Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren geht das Gesetz gezielt auf Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen im Leistungsrecht ein. Insbesondere wurden Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz und in den Sozialgesetzbüchern aufgenommen, die dem Spender von Organen oder Geweben sowohl einen Entgeltfortzahlungsanspruch, als auch einen Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung gegenüber der Krankenkasse des Organ-/Gewebeempfängers einräumen. Hierzu gehören die ambulante und stationäre Behandlung, die Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Krankengeld und Fahrkosten. Darüber hinaus wurde ausdrücklich bestimmt, dass bei einem Gesundheitsschaden aufgrund der Spende von Organen oder Geweben ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen

Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband grundlegende Hinweise zu den in diesem Kontext relevanten fachlichen Fragen und praktischen Anforderungen erarbeitet. Diese enthalten insbesondere Hinweise:

  • zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung,
  • zum Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Entgeltfortzahlung,
  • zum Anspruch auf Krankenbehandlung,
  • zum Anspruch auf Krankengeld bei spendebedingter Arbeitsunfähigkeit sowie
  • zu Besonderheiten im Zusammenhang mit der Stammzellspende.
Titelblatt Gemeinsames-Rundschreiben 2015 leistungsrechtliche Auswirkungen Änderung Transplantationsgesetz

Gemeinsames Rundschreiben Leistungsrechtliche Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Verbände vom 25.09.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

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Organspende-Info der BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert unter www.organspende-info.de zu den Themen Organspende, Gewebespende und Transplantation.