Leistungen in der Psychotherapie

Gespräch Psychologin/Psychotherapeutin mit Patientin

Telefonische Erreichbarkeit

Jeder Psychotherapeut mit Kassenzulassung muss seit 1. April 2017 für Versicherte telefonisch erreichbar sein. Die Therapeuten können die Anrufe selbst bedienen oder sich während der Sprechzeiten von ihrem Praxispersonal vertreten lassen. Fest vorgeschrieben ist dagegen die Erreichbarkeitsdauer: Bei Vollzeit tätigen Therapeuten beläuft sie sich auf 200 Minuten pro Woche. Therapeuten, die nur Teilzeit arbeiten, müssen 100 Minuten pro Woche für Anrufer erreichbar sein. Zudem sieht die neue Psychotherapie-Richtlinie vor, dass die 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) veröffentlichen müssen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Therapeuten angerufen werden können. Dies ist derzeit noch nicht durch alle KVen vollständig umgesetzt. (Stand: März 2022)

Pflicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde

Psychotherapeuten müssen Sprechstunden im Umfang von 100 Minuten pro Woche anbieten. Den Therapeuten steht es dabei frei, dies als offene Sprechstunde oder in Form von Terminen umzusetzen. Die Sprechstunde ist als Erstgespräch gedacht und soll der Abklärung dienen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Falls eine Therapie nötig ist, soll der Therapeut in der Sprechstunde eine konkrete Therapieempfehlung abgeben. Eine anschließende Therapie muss der Therapeut Betroffenen nicht anbieten. Empfiehlt er eine Behandlung, kann sie aber zum Beispiel aus Kapazitätsgründen nicht selbst anbieten, müssen sich Versicherte einen anderen Therapeuten suchen. Hilfe bei der Suche bietet der vdek-Arztlotse. Der Besuch der Sprechstunde ist ab 1. April 2018 auch für Versicherte, die einen Therapeuten suchen, verpflichtend.

Akutbehandlung für schnelle Hilfe

Für Versicherte, die schnelle Hilfe bei psychischen Problemen benötigen, gibt es eine neue Leistung: die Akutbehandlung. Die Therapie umfasst 24 Sitzungen à 25 Minuten. Der Therapeut muss die Behandlung der Krankenkasse lediglich melden, ein Antrag ist nicht nötig. Die Terminservicestellen der KVen vermitteln die neue Leistung ebenfalls. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Wer sich über die Terminservicestelle in eine Akutbehandlung vermitteln lassen will, benötigt allerdings grundsätzlich eine entsprechende Empfehlung von einem Therapeuten. Ausnahme: Wurde der Versicherte in den letzten zwölf Monaten aus einer psychotherapeutischen Klinikbehandlung oder Reha-Maßnahme entlassen, ist keine Bescheinigung nötig.

Bei akuten Krisen können Betroffene oder ihre Angehörigen zudem die Telefonseelsorge unter 0800 – 111 0 111 bzw. 0800 – 111 0 222 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 anrufen. In vielen Ballungsräumen gibt es zudem weitere lokale Angebote zur Krisenintervention.

Maßnahmen gegen eine Rückkehr der Erkrankung (Rezidivprophylaxe)

Es kommt vor, dass erfolgreich behandelte psychische Erkrankungen zurückkehren. Um dem vorzubeugen, gibt es die sogenannte Rezidivprophylaxe, die wichtiger Bestandteil der Therapie ist. Dabei lernt der Patient, Anzeichen für einen möglichen Rückfall zu erkennen und sich rechtzeitig an einen Therapeuten zu wenden. Die Rezidivprophylaxe kann auch im Anschluss an eine Therapie angeboten werden. Seit 1. April 2017 können Versicherte auch noch bis zu zwei Jahren nach Therapieende eine Rezidivprophylaxe in Anspruch nehmen, ohne dass dazu ein eigener Therapie-Antrag bei der Krankenkasse nötig ist. Voraussetzung: Nicht alle genehmigten Therapiestunden wurden bereits aufgebraucht. Wer 40 Therapiestunden oder mehr erhalten hat, kann bis zu acht Stunden Rezidivprophylaxe in Anspruch nehmen, bei 60 Therapiestunden oder mehr gibt es bis zu 16 Stunden. Es können nur die noch nicht aufgebrauchten Therapiestunden verwendet werden. Sollten für die Rezidivprophylaxe keine Stunden mehr zur Verfügung stehen, die Erkrankung aber zurückkommen oder neue Symptome auftreten, besteht jederzeit die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf eine Psychotherapie zu stellen.

Terminvermittlung durch Terminservicestellen

Die 17 regionalen Terminservicestellen der KVen müssen Erstgespräche beim Psychotherapeuten (Sprechstundentermine), im Anschluss eventuell erforderliche Akutbehandlungen sowie die sogenannten probatorischen Sitzungen - in denen unter anderem die Eignung des gewählten Psychotherapieverfahrens festgestellt und abgeklärt wird, ob Patient und Therapeut gut harmonieren - innerhalb von maximal vier Wochen vermitteln. Nicht vermittelt werden derzeit Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsychotherapien).

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind bundesweit einheitlich und rund um die Uhr unter der Rufnummer des Ärztlichen
Bereitschaftsdienstes 116 117 erreichbar.

» Weitere Terminserviceinformationen und Terminbuchungen unter: www.eterminservice.de

Mehr zum Thema

  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner auf der vdek-Neujahrs-Pressekonferenz 2023
    vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner zur Gesundheitspolitik 2023

    „Mehr Qualität in der Versorgung – Beitragsgelder zielgerichtet einsetzen“ / Im Fokus: Krankenhausreform und Reform der psychotherapeutischen Versorgung

    Bei den anstehenden Reformen in der Versorgung komme es darauf an, die Beitragsgelder richtig einzusetzen und die Versorgungsstrukturen und –prozesse modern und in hoher Qualität zu gestalten, betonte vdek-Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ulrike Elsner auf der diesjährigen Neujahrs-Pressekonferenz. „Allein mit mehr Geld verbessern wir nicht die Versorgung. Und die Versorgung muss auch bezahlbar bleiben“, so Elsner. » Lesen

  2. Deckblatt Merkblatt Seelisch gesund aufwachsen U1-U9: Familie mit Kleinkind auf Decke

    Seelisch gesund aufwachsen

    Eltern, die mit ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren. Zur Veröffentlichung der Merkblätter und Filme fand am 26.3.2019 eine Pressekonferenz statt, die wir live übertragen und aufgezeichnet haben. » Lesen