Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Senior Woman Waiting for Treatment in Hospital 5

Die für Rentner und Rentenantragsteller in der Kranken- und Pflegeversicherung maßgebenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrem gemeinsamen Rundschreiben „Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. Januar 2020“ dargestellt.

Versicherungspflicht für Waisenrentner

Seit dem 01.01.2017 besteht für Waisenrentner grundsätzlich Versicherungspflicht. Eine Vorversicherungszeit braucht nicht erfüllt zu werden. Darüber hinaus besteht Beitragsfreiheit. Näheres dazu finden Sie hier:

Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, gesetzliche Renten aus dem Ausland

Neben Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland der Beitragspflicht. Die beitrags- und melderechtlichen Grundlagen und Auswirkungen der vorgenannten Einnahmen werden in den „Grundsätzlichen Hinweisen zu den beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen vom 29.06.2022“ zusammengefasst dargestellt.

Bei Betriebsrenten ist nur der Betrag beitragspflichtig, der den dafür vorgesehenen Freibetrag übersteigt.

Zum 01.01.2020 wurde für versicherungspflichtige Mitglieder ein Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt, durch den ein Teil oder die volle Betriebsrente von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung freigestellt wird. Dieser Freibetrag beläuft sich auf 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (2023: 169,75 Euro / 2024: 176,75 Euro).

Der Freibetrag gilt nur für die Einnahmen aus Betriebsrenten und nicht für sonstige Versorgungsbezüge. Außerdem ist der Freibetrag nur für die Beiträge zur Krankenversicherung zu berücksichtigen. Für die Pflegeversicherung gilt er nicht: Dort ist der volle Betrag der Betriebsrente für die Beitragsbemessung zugrunde zu legen.

Grundsätzliche Hinweise vom 29.06.2022

Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen

Rechtsprechung zur Beitragslast für Rentner

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24.8.2005 und 10.5.2006 bestätigt, dass die Beitragsbemessung nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz rechtmäßig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.2.2008 festgestellt, dass die Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge verfassungsgemäß ist.