Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Zum 01.07.2001 ist das SGB IX in Kraft getreten, mit dem die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gefördert werden soll.

Mit dem am 16.12.2016 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert und die Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft gefördert werden. Schwerpunkt des BTHG ist die Reformierung und Neufassung des SGB IX.

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben zu dem am 01.07.2001 in Kraft getretenen SGB IX mit dem Gemeinsamen Rundschreiben zu Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 18.06.2001 erste Umsetzungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Dieses wurde aufgrund der Neuregelungen durch das BTHG aktualisiert.

Titelblatt Rundschreiben Reha und Teilhabe behinderter Menschen: schwarze Schrift, weißer Grund

Rundschreiben zum SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Verbände zu Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 01.04.2019

Nachfolgend finden Sie weiterführende Links:

Die abgeschlossenen Gemeinsamen Empfehlungen der Rehabilitationsträger
nach dem SGB IX finden Sie unter http://www.bar-frankfurt.de