Verlängerungsantrag für ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen

Ein Abreißkalender zusammen mit abgerissenen Tagen

Grundsätzlich beträgt die Leistungsdauer bei stationärer Rehabilitation drei Wochen bzw. bei ambulanter Rehabilitation 20 Behandlungstage. Nach §§ 40 Abs. 3 und 41 Abs. 2 SGB V können diese Leistungen verlängert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben für die Beantragung von Verlängerungen durch die Rehabilitationseinrichtungen einheitliche Vordrucke entwickelt, die die wesentlichen Angaben zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit enthalten.

Neben dem allgemeinen Verlängerungsantrag liegen indikationsspezifische Antragsvordrucke für die geriatrische, neurologische und psychosomatische Rehabilitation, für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker sowie jeweils entsprechende Ausfüllhinweise vor.

Allgemeiner Verlängerungsantrag

Geriatrische Rehabilitation

Neurologische Rehabilitation

Psychosomatische Rehabilitation

Abhängigkeitserkrankungen