Archiv: Coronavirus – Informationen zur zahnärztlichen Versorgung

Coronavirus – Vergangene Meldungen zur zahnärztlichen Versorgung

17.03.2021 - Informationen des GKV-Spitzenverbandes zu pauschalierter Abgeltung besonderer Aufwände für Vertragszahnärzte

Vereinbarung zur pauschalierten Abgeltung von besonderen Aufwänden für Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Versicherten aufgrund der Corona-Pandemie vom 17. März 2021

Für besondere Aufwände ab 1. April 2021 haben der GKV-Spitzenverband und die KZBV eine einmalige pauschale Abgeltung vereinbart. Hiervon umfasst sind Mehraufwände, die im Rahmen der Patientenkommunikation, der Patientenbehandlung sowie bei der Dokumentations- und Verwaltungstätigkeit und im Bereich der Sachkosten, z. B. für die zusätzliche Anschaffung von OP-Masken/FFP2 Masken, Einmalhandschuhen, Desinfektionstüchern oder Händedesinfektionsmitteln anfallen. » Lesen

01.09.2020: Zahnärztliche Videosprechstunden kommen in die Versorgung

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes vom 01.09.2020 (Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen der KZBV oder des GKV-SV)

Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärzte ab Oktober 2020 neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vor. "Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden", so Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV. » Lesen

04.07.2020 - Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker tritt in Kraft

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit der Abweichungsverordnung von der Approbationsordnung für Ärzte vom 30.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, damit den Medizinstudierenden infolge einer notwendigen Mitwirkung an der Gesundheitsversorgung keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen. Die weiteren Entwicklungen haben gezeigt, dass auch für die zahnärztliche Ausbildung und die pharmazeutische Ausbildung von den jeweiligen Approbationsordnungen abweichende Regelungen erforderlich sind, mit denen die Durchführung der Prüfungen sowie die Fortführung des Studiums gewährleistet werden.

» Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

18.06.2020 - Zahnärzte: Sicherheitsnetz ohne bleibende Zusatzkosten

Artikel aus ersatzkasse magazin. 3. Ausgabe 2020

Mit den Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen- Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) spannt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch einen Schutzschirm für die Zahnärzte auf. Dabei bestimmt er, wann dieser Schutzschirm wieder eingezogen wird und welche Bedingungen an den Schutz geknüpft sind. » Lesen

05.05.2020 - COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung tritt in Kraft

Zur Überbrückung der finanziellen Auswirkungen der infolge der COVID-19-Epidemie verminderten Inanspruchnahme von Leistungen der Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung werden befristete Abschlags- bzw. Ausgleichszahlungen gewährt. » Lesen

20.03.2020 - Zahnärztliche Versorgung soll bundesweit aufrechterhalten werden

Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom 20.03.2020

Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die KZBV-Pressestelle.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet werden soll. Der Patientenschutz habe dabei höchste Priorität. Das Paket beinhaltet unter anderem auch die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren. » Lesen

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