Landesrahmenvereinbarung unterzeichnet: Niedersachsen verstärkt Engagement und Zusammenarbeit bei der Prävention

Die Krankenkassen wollen zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie dem Land das Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention in Niedersachsen ausbauen und ihre Zusammenarbeit intensivieren. Das sieht eine Landesrahmenvereinbarung vor, die die Träger der Sozialversicherung und das Niedersächsische Sozialministerium jetzt unterzeichnet haben. Grundlage ist das im vergangenen Jahr verabschiedete Präventionsgesetz des Bundes. „Unser oberstes Ziel ist, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. Wir wollen deshalb die Menschen gerade in ihrem Alltag noch stärker in ihrem gesundheitsbewussten Verhalten unterstützen und in ihrem Umfeld für gesunde Lebensbedingungen sorgen“, erklärten die beteiligten Institutionen. Dafür sollen Dialog und Kooperationen der unterschiedlichen Träger ausgeweitet werden.

Die Krankenkassen stellen nach dem Präventionsgesetz deutlich mehr Geld als bisher für Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung. Der Richtwert steigt von gut drei Euro auf sieben Euro je versicherter Person und wird damit mehr als verdoppelt. Davon stehen unter anderem zwei Euro für Maßnahmen in Kindergärten, Schulen oder beispielsweise Kommunen sowie zwei Euro für Maßnahmen in Betrieben zur Verfügung. Niedersachsen gehört zu den ersten Bundesländern mit einer Landesrahmenvereinbarung Prävention.

Die Bundesagentur für Arbeit, die obersten Landesbehörden für den Arbeitsschutz sowie die kommunalen Spitzenverbände haben bei den Verhandlungen mitgewirkt und treten der Landesrahmenvereinbarung bei.

„Die gesetzlichen Krankenkassen bekennen sich ausdrücklich zu ihrem Präventionsauftrag. Sie waren dabei schon bisher aktiv und erfolgreich und haben für Prävention mehr Geld investiert als vom Gesetzgeber gefordert“, sagten deren Vertreter. „Bewährte Strategien der Krankenkassen werden fortgesetzt. Gleichzeitig wollen wir noch größere Anstrengungen unternehmen, um auch schwerer erreichbare, sozial benachteiligte Zielgruppen zu unterstützen. Dafür bietet sich auch ein gemeinsames Vorgehen der Krankenkassen an.“

„Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht gleiche Gesundheitschancen haben. Ich freue mich daher, dass das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention endlich in Kraft ist. Denn es stärkt die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Land, Kommunen und Sozialversicherungsträgern in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung, einschließlich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das kommt allen Menschen in Niedersachsen zugute“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Land sei vor allem darin gefordert, die für die verschiedenen Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Wohnquartiere oder Betriebe zuständigen Einrichtungen und Institutionen zu sensibilisieren und zur aktiven Gestaltung aufzurufen. Dabei sollen die in Niedersachsen vorhandenen regionalen Strukturen genutzt werden, um die jeweiligen Besonderheiten innerhalb des Flächenlandes gezielt aufzugreifen, so Rundt.

„Die Angebote zur Prävention müssen möglichst frühzeitig ansetzen: im besten Fall schon bei ersten Anzeichen gesundheitlicher Probleme – etwa dann, wenn Schichtarbeit oder beruflicher Stress Beschwerden begünstigen.“ Darauf haben die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung in Niedersachsen aufmerksam gemacht. „Ob Reha, Beratung der Betriebe oder Prävention: Die Rentenversicherung bringt bestes Know-how mit, mit dem sie zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung in Niedersachsen beiträgt.“

“Wir alle streben ein Leben an, das frei ist von Unfällen und Erkrankungen. Als gesetzliche Unfallversicherung freuen wir uns, mit den anderen Sozialversicherungszweigen daran zu arbeiten, dass dies möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern von Niedersachsen gelingen kann“, erklärte die Landesdirektorin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sabine Kudzielka. „Insbesondere die Lebenswelten Schule, Arbeit und Ehrenamt stehen dabei für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Fokus.“

Konkret haben die Beteiligten vereinbart, unter Federführung der gesetzlichen Krankenversicherung einen institutionalisierten, dauerhaften Austausch im Rahmen eines neuen „Dialogforums Prävention“ zu führen, um Gesundheitsförderung und Prävention gezielt und nachhaltig umzusetzen. Dieses soll unter anderem Ziele definieren, Impulse zu trägerübergreifender Zusammenarbeit geben sowie Handlungsbedarfe identifizieren und Handlungsempfehlungen aussprechen. Auf dieser Basis können effektiv Maßnahmen umgesetzt und gute Programme verstetigt werden.

Erklärtes Ziel ist es, Prävention für die Betroffenen in den Lebenswelten erlebbar zu gestalten.  

Für Maßnahmen in Lebenswelten sollen alle drei Lebensphasen „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“ berücksichtigt werden. Um die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern, stehen Zielgruppen wie Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund besonders im Blickpunkt.

Die Sozialversicherungsträger und das Land informieren sich über ihr jeweiliges Leistungsspektrum zu Gesundheitsförderung und Prävention und stimmen sich bei trägerübergreifenden Maßnahmen bedarfsbezogen über Zuständigkeitsfragen ab.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
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