Kosten Rettungsdienst
Entwicklung der Kosten für den Rettungsdienst in Niedersachsen
2000 - 2024
Die Kosten der Krankenkassen für den Rettungsdienst (inklusive Krankentransport) haben sich allein in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Es fehlen wirksame gesetzliche Regelungen zur Ausgabenbegrenzung. Geplante Notdienst-Reformen scheiterten mehrfach auf Bundesebene. Zuständig für den Rettungsdienst sind die Länder. In Niedersachsen liegt die Planungs- und Steuerungskompetenz bei der jeweiligen Kommune.
Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat, oder durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.
Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.
Sofern Sie den Einzelvertrag wünschen, wenden Sie sich bitte an uns: Tel. 05 11 / 3 03 97 - 0, lv-niedersachsen@vdek.com.