vdek: Planungssicherheit beim Rettungsdienst erreicht

Dresden, 09.07.2010 – Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Verfassungsbeschwerde zweier privater Rettungsdienste zurückgewiesen, die beide gegen das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geklagt hatten. Das Gesetz war am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es sieht die Eingliederung privater Unternehmen in den öffentlichen Rettungsdienst vor.
Dazu erklärt Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Ersatzkassenverbandes e.V. (vdek):

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes schafft die dringend notwendige Rechtssicherheit bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen. Damit können endlich Vergabeverfahren in Sachsen durchgeführt werden.

Für die effektive Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes stehen eine Vereinheitlichung des Schutzkonzeptes und der Organisation außer Frage. Die zentrale Koordinierung hat klare Vorteile; das zeigen Großschadenslagen wie das Hochwasser 2002.

Zudem bietet das Gesetz Transparenz und Chancengleichheit bei der Lizenzvergabe. Statt freihändiger Vergabe, die etablierte Anbieter favorisierte, gibt es jetzt ein Ausschreibungsverfahren, das auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung berücksichtigt.“

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