Selbsthilfeförderung

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können bis 31.03.2021 gestellt werden

Bis zum 31.03.2021 können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Mit der Pauschalförderung werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen beiden Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organi­sationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2021 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontakt­stellen im Sinne des § 20h SGB V. Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2021 an die folgende Adresse geschickt werden:

 

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen

Postfach 1533

61285 Bad Homburg

 

„Die Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch auch in der Corona-Pandemie Planungssicherheit. Selbsthilfe ist wichtig, da die Selbsthilfegruppen die professionelle Gesundheits­versorgung auf ganz besondere Weise ergänzen: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen schafft Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Die ARGE GKV-Selbsthilfeförderung hat ein Begleitheft für die Antragstellung herausgegeben, um Selbsthilfegruppen und –organisationen bei der Antragstellung zu helfen. Dieses Begleitheft zum Antragsverfahren 2021 kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

2020 haben insgesamt 840 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung von den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, darunter auch 42  Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gründeten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com