Kein Pardon

Manipulationen im Gesundheitswesen sind kein Kavaliersdelikt

Ersatzkassen in Baden-Württemberg erfolgreich bei der Aufdeckung von Abrechnungsbetrug

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde den Krankenkassen und deren Verbänden die gesetzliche Aufgabe, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Sie haben Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Krankenkassen oder des jeweiligen Verbandes hindeuten.

„Bereits seit vielen Jahren gehen die Ersatzkassen in Baden-Württemberg erfolgreich gegen Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der versicherten Gemeinschaft vor. Fast alle Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen korrekt ab. Gegen einzelne schwarze Schafe, die sich zu Unrecht auf Kosten der Beitragszahler bereichern, müssen wir jedoch kompromisslos vorgehen“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.

So musste zum Beispiel eine Pflegeeinrichtung 40.000 Euro zurückzahlen, weil  Leistungen abgerechnet wurden ohne erbracht worden zu sein. Außerdem wurden Leistungsmodule falsch abgerechnet oder die Qualifikation des Mitarbeiters war nicht gegeben.

„Wenn es um die Beseitigung schwarzer Schafe geht, ziehen Verbände der Leistungserbringer sowie Innungen bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen mit den Kostenträgern an einem Strang“, so Walter Scheller weiter.

Die „Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der Ersatzkassen in Baden-Württemberg“, die sich mit der Überprüfung auffälliger Leistungserbringer befasst, konnte in den vergangenen Monaten zu Unrecht abgerechnete Vergütungen in erheblichem Ausmaß ermitteln und Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zu Gunsten der Versicherten-gemeinschaft durchsetzen. Hierbei handelt es sich um eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Festgestellt wurden vor allem Abrechnungsmanipulationen durch Pflegedienste, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken, Ärzte und Anbieter von Dialyseleistungen.

„Bestätigt sich der Verdacht einer Abrechnungsmanipulation, dann fordern wir die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein, der gegenüber der Versichertengemeinschaft entstanden ist. Zusätzlich erfolgt eine Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft, mit der wir eng zusammenarbeiten“, so Walter Scheller.

Zur Meldung von Abrechnungsmanipulationen wurde bei den Ersatzkassen die Mailadresse manipulationsabwehr@vdek.com eingerichtet, die alle Meldungen vertraulich entgegen nimmt. Nicht unterschätzt werden darf die Signalwirkung, welche von der Aufdeckung von Fehlverhalten Betroffener für die Akteure im Gesundheitswesen ausgeht.


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com