Krankenkassen engagieren sich für gute ärztliche Versorgung in der Region

Perspektive für Sendener Arzt

Die gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe sehen eine gute Perspektive für eine weitere Tätigkeit des praktischen Arztes Dr. Cierpka in Senden im Münsterland. Der Allgemeinmediziner teilt sich mit einem weiteren Arzt eine Stelle im sogenannten Job-Sharing in einer Sendener Gemeinschaftspraxis. Dr. Cierpka hat nunmehr die Möglichkeit, sich als Hausarzt in der Region niederzulassen und den dortigen Patienten weiterhin für eine gute ärztliche Versorgung zur Verfügung zu stehen. Das teilten heute die gesetzlichen Krankenkassen in Münster mit.

Möglich macht das die neue gemeinsame Bedarfsplanung von Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und den gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli. Denn der bisherige Planungsbereich Kreis Coesfeld war für die Neuzulassung von Hausärzten gesperrt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben Dr. Cierpka bereits vorletzte Woche empfohlen, sich schnellstmöglich mit der zuständigen Zulassungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Verbindung zu setzten und dort einen Antrag zu stellen. Die KVWL wird dann kompetent über die Möglichkeiten einer vertragsärztlichen Tätigkeit in Senden als selbstständiger oder angestellter Arzt informieren und Herrn Dr. Cierpka beraten.
Die gesetzlichen Krankenkassen im gemeinsamen Zulassungsausschuss werden sich für eine zügige Beschlussfassung einsetzen. Die heute überreichten Unterschriften durch Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Senden für einen Verbleib von Dr. Cierpka nehmen die gesetzlichen Krankenkassen ernst und begrüßen es, wenn in Kürze eine weitere Hausarztpraxis zur Versorgung der örtlichen Bevölkerung zur Verfügung steht.

Die neue Bedarfsplanung kann künftig flexibler und besser auf regionale Bedürfnisse eingehen. Das ist ganz im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen. Sie setzen sich dafür ein, dass die Gelder für ärztliche Honorare nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern gezielt dorthin fließen, wo sie dringend benötigt werden. Dieser Grundsatz sollte auch für die innerärztliche Verteilung der Honorare unter den Facharztgruppen gelten.

 

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