Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen

Logo GKV-Bündnis für Gesundheit, Links im Bild ist ein Kreis aus Punkten in sechs Farben (jeweils ein Feld in hellem und dunklem Grün und Blau sowie eines Rot und in Gelb). Schriftzug "GKV-Bündnis für Gesundheit" steht rechts daneben in dunklem Grau.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen gemeinsam Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, mit denen die gesundheitliche Chancengleichheit von sozial benachteiligten respektive sogenannten vulnerablen Personengruppen gestärkt wird. Seit dem 01.06.2019 erfolgt dies über das Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Anfang 2024 wurde in Bremen die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen gegründet.

Weitergehende Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie über folgenden Link:

https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir_in_den_laendern/bremen_1/arge_hb/arge_hb.html

Die Geschäftsstelle der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen berät  bei der Antragstellung und nimmt Anträge an. Ansässig ist die für die Krankenkassen im Land Bremen zuständige Geschäftsstelle beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek).  

Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten gestellt werden (z.B. Träger einer Einrichtung, Kommune). Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert werden kann, wird auf Grundlage des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung (zuletzt aktualisiert im Dezember 2022) getroffen.

Geschäftsstelle des GKV-Bündnis in Bremen

Daniel Rosenfeldt
Martinistr. 34
28195 Bremen

Tel.: 04 21/1 65 65-79

daniel.rosenfeldt@vdek.com

Aktuelle Informationen:

Titelbild Leitfaden Prävention von 2022

Fassung vom 08.12.2023 Leitfaden Prävention 2023

Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt.