Mantel-Verordnung zur Änderung von TestV, DIVI IntensivRegister-Verordnung und CorSurV

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, der DIVI IntensivRegister-Verordnung und der Coronavirus-Surveillanceverordnung

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in einer Mantel-Verordnung weitere Regelungen zur Pandemiebewältigung vorgelegt. Mit der Mantelverordnung werden die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV), die DIVI IntensivRegister-Verordnung und die Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurv) geändert.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Coronavirus-Testverordnung wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Darüber hinaus haben alle Bürger einen erneuten Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Bürgertestung). Bei Bedarf können diese Tests mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden können. Die Tests waren durch eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 11.10.2021 zwischenzeitlich kostenpflichtig. Neue Testzentren sollen nur in Ausnahmefällen eröffnet werden können. Erlaubt sind neue Testzentren demnach nur in Sanitätshäusern und Drogeriemärkten. Für bereits bestehende und zugelassene Testzentren gilt Bestandsschutz.
  • Mit der Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung sollen die intensivbettenführenden Krankenhäuser verpflichtet werden, bei der täglichen Meldung ihrer intensivmedizinischen Kapazitäten zwischen Erwachsenen und Kindern zu differenzieren. Zudem haben die Krankenhäuser bei der täglichen Meldung zwischen Erwachsenen und Kindern zu differenzieren, den Impfstatus anzugeben und die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung auszuweisen. Die Regelungen sollen mehr Erkenntnisse über die intensivmedizinische Behandlung von Coronapatienten liefern, um gezielter Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Die Coronavirus-Surveillanceverordnung wird bis zum 30.09.2022 fortgeführt.

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